Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
28. Jahrgang.1901
Seite: 681
(PDF, 194 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1901/0691
Hoensbroech: Die Görreß-Qesellschaft.

681

Die Görres-Gesellschaft.

Von Graf von Hoensbroech.

(Schluss von Seite 624.)

Der jetzige Erzbischof von Köln, damals noch Universitätsprofessor
in Bonn, Dr. Th Simar, verfasste im Jahre 1877
die Vereinsgabe: „Der Aberglaube". Die Schrift hat bis
jetzt drei Auflagen erlebt (die letzte im Jahre 1894). Sie
steht — das ist für einen Professor der katholischen Theologie
selbstverständlich — ganz und gar auf dem Standpunkt
der kirchlichen Dogmatik. Der Aberglaube in seiner krassen
form mit Teufelsspuk und Exorzismus wird in ihr vorgetragen
. Daraus soll dem Verfasser hier kein Vorwurf
gemacht werden. Hätte er gegen diese religiösen Ausgeburten
Stellung genommen, so wäre seines Bleibens in der Kirche
nicht mehr gewesen; denn die Kirche lehrt diesen Wahnwitz,
und wer an die Kirche glaubt, glaubt auch an ihr unfehlbares
Lehramt. So weit ist also für den Verfasser des
„Aberglaubens" alles in Ordnung, wenn es auch bedauerlich
ist, dass solche religiös-intellektuelle Verirrungen noch mitten
unter uns stehen. Anders verhält sich die Sache aber dort,
wo Dr. Simar den kirchlich-dogmatischen Glaubensstandpunkt
verlässt und den geschichtlich-wissenschaftlichen Boden
betritt. Hier haben nur Thatsachen und nicht Vorstellungen
mitzusprechen; hier heisst es nicht mehr aus irgendwelcher
imaginären Welt phantastische Ungereimtheiten zu pro-
duziren, sondern aus der Wirklichkeitswelt Geschehenes zu
referiren. Und hier versagt der Wahrheitssinn Simar'% vollständig
. Er schreibt:

„Diejenigen, welche aus den Hexenprozessen einen Vorwurf
gegen die Kirche herleiten möchten, sollten bedenken,
dass die Kirche das Hexenwesen allezeit verdammt hat.
Wenn ihre Vorschriften allgemein befolgt worden wären,
so würde es nie Hexenprozesse gegeben haben. Die letzteren
hat nicht die Kirche, sondern die weltliche Justiz ins Dasein
gerufen; ihr fällt die Verantwortlichkeit zu für die schmachvollen
Ungerechtigkeiten und Grausamkeiten, welche dabei
verübt worden sind. Die Kirche hat diesem Uebel durch
Belehrung und Gesetzgebung zu steuern gesucht". (Der
Aberglaube", 3. Aufl., Köln 1894, S. 69).

Wer die Geschichte des Hexenwesens und der Hexenprozesse
kennt, muss diese Sätze eine ungeheuerliche
Geschichtsfälschung nennen. In meinem Werke über das
Papstthum (3. Auflage S. 380—599) habe ich eine quellen-
mässige Darstellung dieser schmachvollen Epoche der christlichen
Kulturgeschichte gegeben: dort ist unwiderleglich


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