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684 Psychische Studien XXVIII. Jabrg. 11. Heft. (November 1901.)
in der That. Unbeantwortet bleibt allerdings die andere
Frage: Wie ist es möglich, dass Duhr so etwas sehreiben
konnte, ohne vor sich selbst roth zu werden ? Es muss hier
genügen, je eine Stelle aus Tanner'$ und Lay mann* s Werken
anzuführen, um die Fälschung ihres Ordensbruders Duhr
ans Licht zu stellen. Eingehend habe ich mich mit den
Hexenverfolgern Tanner und Laymann in meinem mehrfach
genannten Werke (3. Aufl., 1. Bd., S. 471 ff.) beschäftigt.
Tanner schreibt: „Es igt offenbar, dass Hexenmeister und
Hexen als die schlimmsten und gefährlichsten Feinde des
Menschengeschlechtes der gerechten Todesstrafe verfallen
sind. Das Verbrechen der Hexerei ist so anstecken 1 wie die
Ketzerei. Schwer versündigen sich die Obrigkeiten, die das
Verbrechen der Hexerei, obwohl es sich deutlich kundgiebt,
unbeachtet lassen. Diejenigen, welche die Verbrechen der
Hexen und besonders ihre körperlichen Fahrten durch die
Luft und ihren geschlechtlichen Verkehr mit dem Teufel
bestreiten, sind nicht zu dulden" (Theol. scholast., II., S. 983,
Ingolstadt 1627). Laymann schreibt: „Hexen und Zauberer
sind lebendig zu verbrennen. Die Gewohnheit hat es aber
mit sich gebracht, dass sie vor dem Verbrennen erdrosselt
werden, oder dass ihnen ein Säckchen mit Pulver umgehängt
werde, damit der Tod rascher eintrete. Das soll aber nicht
geschehen; wenn sie rückfällig oder unbussfertig sind, dann
sollen sie verdientermassen lebendig verbrannt werden"
(Theol. mor. II, S. 514 ff.).
Man sollte glauben, die Lüge über Tanner und Laymann
könne nicht überboten werden. Duhr überbietet sie, indem
er Loos und Jordanäus als Ehrenretter der katholischen
Theologie in Bezug auf ihre Stellung zum Hexenwahn aufführt
. Loos, der allerdings freiere Anschauungen über Hexerei
geäussert hatte, wurde wegen dieser Anschauungen auf
Betreiben des päpstlichen Nuntius eingekerkert und musste
am 15. März 1592 unter Todesdrohungen in Gegenwart des
Trierer Weihbischofs und fanatischen Hexenverfolgers Peter
Binsfeld, eines Jesuitenschülers, seine Anschauungen widerrufen
und den ganzen Wust katholischen Hexenglaubens
anerkennen. Jordanäus ist der Uebersetzer und Verbreiter
einer der schlimmsten Hexenschriften des eben genannten
Jesuiten Laymann, des oft aufgelegten: Processus juridicus
contra sagas et veneficos. Von diesen Thatsachen wissen
aber die Leser der „Vereinsgabe11 der „Öörm-Gesellschaft"
nichts und deshalb kann man sie gefahrlos beschwindeln.
Unaufrichtig und irreführend im höchsten Grade ist
auch das folgende. Duhr will den Jesuitenorden in möglichst
grossen Gegensatz zum niederträchtigen „Hexenhammer"
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