Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
28. Jahrgang.1901
Seite: 736
(PDF, 194 MB)
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736 Psyohlsohe Studien. XXVIII. Jahrg. 12. Heft. (Dezember 1901.)

nur auf Kosten eines anderen Subjektes vermehrt werden.
Daher die Nothwendigkeit eines Mediums (vermindertes
Vorstellungs- und Willensvermögen in einem menschlichen
Subjekte zum Vortheil anderer menschlicher oder übermenschlicher
Subjekte) bei allen mediumistischen und
spiritistischen Erscheinungen.

*

(Fortsetzung folgt.)

lieber Spiritismus und Geistesstörung.

Berichtet vom Red. Dr. Fr. Haler.

(Schluss von Seite 680.)

Des Weiteren bespricht Verf. eingehend das in spiritistischen
Vereinen von Trancepredigern und -predigerinnen
häufig produzierte „Reden in der Exstase", eines
der wichtigsten Phänomene der religiösen Verzückung aller
Zeiten, das auch in den frühchristlichen Gemeinden als
„Reden mit Zungen" offenbar eine hervorragende Rolle
spielte, aber bereits vom Apostel Paulus (1. Kor. 14, 19)
ziemlich gering eingeschätzt wurde und vom Verf. gleichfalls
— wenigstens ganz vorwiegend — alsAutohypnose und
spontaner Somnambulismus aufgefasst wird. Das
solche „Trancezustände" häufig vorgetäuscht werden,
indem man nicht immer in der Lage ist, die in der Hypnose
und bei Hysterischen hervortretenden eigentümlichen
Phänomene von betrügerischen Tricks bezw. taschenspielerischen
Leistungen zu trennen, ist nicht zu bezweifeln.
Verf. beruft sich dabei auf ein 1882 in London (anonym!)
erschienenes Buch „Oonfessions of a medium", worin das
betreffende Medium selbst gesteht, seine Trancereden sorgfältig
eingeübt und an seinen „Begleiter" die Aufforderung
gerichtet zu haben, seine „Vorlesungen über Spiritismus" im
scheinbaren Trance zu halten. Auch die „Sendbotin Christi"
in Thiendorf hielt bis über eine Stunde dauernde „inspirirte"
Reden, äusserte jedoch bei der späteren Gerichtsverhandlung
vor dem Dresdener Landgericht, sie sei dabei keinesweg!
bewusstlos gewesen; nur wenn sie sehr lange, 1%—2 Stunden,
sprach, habe sie schliesslich nicht mehr gewusst, was sie
redete. Auch bei einer 1896 in Zwickau wegen „groben
Unfugs" mit 60 M. bestraften Bergarbeitersfrau, die in angeblichem
Trancezustand Predigten hielt, Verstorbene durch
ihren Mund sprechen Hess und Fragen beantwortete, habe
nach Ansicht des Sachverständigen Simulation vorgelegen.


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