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Gabalke: Das Medium Home.
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Nähe ihr ausnehmend wohlthat. Dieselbe trug einen Schleier,
welchen sie, je näher Frau Home dem Tode kam, immer
höher und höher hinaufzog, bis er zuletzt nur noch wie
ein Diadem die Stirn umgab. Auch Home selbst schaute
oft diese räthselhafte Gestalt und manche Besucher des
Krankenzimmers beobachteten ihren bis zur Schulter
leuchtenden Arm» Frau Home starb, einer Geistermusik
lauschend, die auch andere hörten, am 3. Juli 1862. Home
selbst blieb mit der Verstorbenen in ununterbrochenem
Verkehr, wie denn Lord Lindsay als Zeuge vor der
„ Dialektischen Gesellschaft" in London bekundete, dass, als
er einst mit Home im selben Zimmer geschlafen habe, er
deutlich am Fussende seines Lagers eine weibliche Gestalt
im Profil mit gürtellosem, weissem Gewand erblickte, welche
sich neben Home stellte und verschwand, und dass Home
ihm sagte, es sei seine Gattin, was sich ihm dann, als er
nachher die Photographie der Frau Home sah, fraglos
bestätigte.
Nachdem Home wieder Sitzungen in den Tuilerien
vor Napoleon gegeben hatte, ging er nach Rom, um eine
Zeit lang in stiller Zurückgezogenheit in Beschäftigung mit
Bildhauerei seiner Erholung zu leben. Auf Grund eines
höheren Willens wurde er aber aus der Stadt fortgewiesen:
gegen ihn als Menschen habe man zwar nichts einzuwenden,
wohl aber gegen ihn als Zauberer. Als er vorgefordert
nicht versprechen konnte, dass die medianimen Vorgänge,
weil sie nicht von ihm abhingen, bestimmt unterbleiben
würden, war dies erst recht ein Grund, ihn auszuweisen,
und ein starkes Krachen und Bewegen der Möbel während
seines Verhörs hatte die Polizeibeamten nicht anderen Sinnes
werden lassen. Was das fernere Leben Hornels anlangt, so
schreibt Bormann: „Es hätte sonderbar zugehen müssen,
wenn jemand, dessen Leben so ganz ausserhalb der gewöhnlichen
Gleise verlief, nicht ernstlich einmal auf eine böse
Ecke gestossen wäre. Eine solche schwere Prüfung war der
Prozess Lyon: Home, der Uneigennützige, wurde von einer
verschrobenen Abenteuerin, die nicht weniger denn fünf Male
schon Testamente gemacht und dann immer wieder um-
gestossen hatte, darauf hin angeklagt, dass derselbe mit
angeblich von ihrem verstorbenen Gatten kommenden Geisterbotschaften
sie dahin gebracht habe, ihm 60000 Pf. abzutreten.
Home stattete natürlich diese Summe, die sie ihm aufgedrungen,
um ihn zur Adoption zu bestimmen, zurück, musste aber
auf Grund des englischen Gesetzes verurtheilt werden, weil
das blosse Wort des einmal Angeklagten nicht genügt, wenn
es nicht durch Zeugen verbürgt ist. Die Klägerin aber
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