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186 Psychische Studien. XXIX. Jahrg. 3, Heft. (März 1902.)
Ausserdem ersuchen wir auch Autoren deutscher
occultistischer Werke, uns ihre Editionen zur
Besprechung einzusenden, wodurch sich ihr Leserkreis
auch in unser Vaterland verbreiten wird.
Jaska, Kroatien, 5. Februar 1902.
Dr. Gustav von Gaj
als Kedacteur des „Tajinstveni Sviet."
Kurze Notizen.
a) Zur Frage der Berechtigung der spiritistischen
Hypothese gegenüber der animistischen
geht uns von dem hochverehrten 1. Vorsitzenden der
„Gesellschaft für wissenschaftliche Psychologie41 zu München
nachfolgende Berichtigung nebst Ergänzung seiner Ausführungen
im vorigen Hefte zu: „In den im Februar-Hefte
von mir abgegebenen Erklärungen ist auf S. 103 Z. 18 v. u.
ein Druckfehler stehen geblieben. Es rauss heissen: „in der
Erfahrung sinnlich okkulter Thatsachen" anstatt: „und der
Erfahrung sinnlich okkulter Thatsachen." Da, ich noth-
gedrungen mich Gubalke gegenüber erklären musste und ich
meinen Standpunkt viel mehr noch des wichtigen Gegenstandes
halber als um meiner selbst willen genauer bezeichnete,
möchte ich, um der Klarheit zu dienen, noch etliche Worte
nachschicken. Es kann nämlich keine Frage sein, dass der
grössere Kreis, welchen gemäss meiner Darlegung die
spiritistische Hypothese nach ihrer Zulassung beschreibt,
nicht die grössere Menge medianimer Vorgänge bedeuten
soll, und ich habe mich ja gleich Anfangs darüber ausgesprochen
, dass ich nicht etwa die okkulten Phänomene
hauptsächlich auf spiritistischen Ursprung zurückführen mag,
sondern im Gegentheil die Umgehung der animistischen
Hypothese dort, wo sie ausreicht, entschieden tadle. Mit
jenem grösseren Kreise bezeichnete ich, wie aus dem später
Gesagten hervorgeht, durchaus nichts anderes als die
umfassendere Befähigung zum okkulten Wirken.
Dass mit einer solchen aber die grössere Zahl okkulter
Wirkungen nicht ohne Weiteres zusammenfällt, lässt sich
mannigfach deuten und begründen, vor allem dadurch, dass
die Sinnenwelt, in der jene Phänomene sich zutragen, uns,
den Lebenden,, zunächst gehört. Auch die Verstorbenen
müssten daher immer die animistischen Befähigungen der
Lebenden als Vorbedingung ihres okkulten Wirkens benutzen,
denen sie freilich dann, wie anzunehmen, erheblich potenzirte
Willensimpulse und Bethätigungskräfte verleihen mittels der
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