Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
29. Jahrgang.1902
Seite: 322
(PDF, 221 MB)
Bibliographische Information
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322 Psychische Studien. XXIX. Jahrg. 5. Heft. (Mai 1902.)

auf die linke Seite brachte, einen Augenblick hinter sich zwischen
Gesäss und Stuhllehne legte, sich dagegen setzte und ihn von
dort hinter dem Eücken der Frau Weber der befreundeten Frl. Sockel
zuwarf, die ihn dann theilweise vom Boden aufraffte und emporhob.
(Das wäre also wohl der gesuchte taschenspielerische Trick!). — Zu *
der Zollikonsitzung vom 14. August, deren (in unserem Nov.-Heft
8. 698 ü zum Abdruck gelangtes) Sitzungsprotokoll der greise Präsident
des Kassationsgerichthofes, Georg Sulzer, mit vollem Namen
unterzeichnet hat, erklärt (laut Brief Weber's vom 16. Sept. an Dr.
Bo/m, der „in Zürich über besonders gute Verbindungen verfügte")
eine der 3 Theilnehmerinnen des Untersuchung-Komit^s, Frau
Rofmann-Huber, die nach Sellin*'s Mittheilung (ib. S. 705 Fussnote)
nachträglich „aus privaten und familiären Gründen44 ihre Unterschrift
verweigerte: auch nicht ein Kleidungsstück sei von einer der
Damen untersucht, bezw. in die Hände genommen, und die Rothe sei,
als sie bis auf ihr Trikot entkleidet war, von Niemanden betastet oder
einer näheren Prüfung unterworfen worden!44 Frau Hofmann, der
vorher nicht einmal mitgetheilt worden sei, dass sie an einer solchen
Untersuchung theilzunehmen hätte, während welcher Frl. stud. art.
L. Koller „wegen ihrer Jugend44 auf Geheiss des Mediums zum Fenster
hinaussehen musste (!), will dieses famose Schriftstück unterzeichnet
haben, „ohne zu wissen, was sie that; das um so eher, da sie ihre
Brille nicht bei sich hatte, und somit das Protokoll nicht einmal lesen
konnte44. (II)*) Bedauerlicher Weise schliesst Dr. Bohn, dessen Verdienst
um die Ergründung der Wahrheit wir von Anfang dieser Pressfehde
an rühmend anerkannt haben, seinen jüngsten Bericht über
das neue Glied in jener von ihm geschmiedeten „Beweiskette, die
sich als Fessel um den Fuss der beiden Verbrecher gelebt hat," mit
einem heftigen Ausfall gegen die okkultistische Presse (zu
deren eifrigsten und talentvollsten Mitarbeitern er selbst seit vielen
Jahren gezählt hatte), die sich fast „ausnahmslos vom Schwindel
nähre und die wissenschaftliche Falschmünzerei gewerbsmässig be-

*) Herr Robert Hielle erklärt uns dagegen in einer Zuschrift (dat.
„Wiss. Ver. f. Okkult", Wien, Carl Ludwigsstr. 62, am 9. April er.), in
dem (in unserem Aprilheft S. 254 erwähnten) Falle der Untersuchung durch
seine Frau treffe die Behauptung, Frau Rothe habe sich nur bis zu einem
gewissen Grade untersuchen lassen, nicht zu, da Letztere im Gegentheil
einigemal gesagt habe: „Bitte, meine Damen, greifen Sie nur fest zu, wie
Sie nur immer wollen, und ausserdem dabei die Beine auseinander
spreizte. Daraus gehe doch für jeden Unbefangenen hervor
, dass die Rothe — wenigstens di ses einemal im Gegensatz zu Taschenspielern
— eine vollständige körperliche Untersuchung
gestatte*e, weshalb er selbst sich für vollkommen berechtigt halte, die von
ihm auf Grund dieses Falls ausgesprochene Behauptung aufrecht zu erhalten
. — Nach dem „Berl. Börs. Cour." vom 6. April hat auch Prof. Sellin
neuerdings dem Vertheidiger der Rothe ein ausführliches „Gutachten" eingereicht
, worin er auf Grund seiner eigenen Experimente und lange fortgesetzten
Beobachtungen eingehend darlegt, dass ihre mediumistische
Kraft keine erschwindelte, sondern unbestreitbar sei. Dem
damit begründeten Antrag des Vertheidigers auf Haftentlassung dürfte jedoch
schon deshalb schwerlich Folge gegeben werden, weil jenes Gutachten nicht
offiziell vom Gericht eingeholt wurde, wenn schon nach dem von Prof. Sellin
angeführten Zeugniss des Nervenarztes Dr. P Möbius Frau Rothe als Somnambule
zu betrachten ist, die dann für ihre Trancemittheilungen
ebensowenig eine Verantwortung zu tragen hätte, wie ein Hypnotisirter für
seine unter Suggestion vollbrachten Handlungen und Reden. — Red.


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