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364 Psychische Studien. XXIX. Jahrg. 6. Heft. (Juni 1902.)
Erst nach der Flucht der unsterblichen Seele ist der
Mensch als unwiderruflich todt, als Leiche im
Sinne des Begriffs anzusehen, während der erste Tod
widerruflich ist, und zwar zum Theil auf Grund der
zwischen dem ersten, provisorischen, und dem zweiten,
definitiven Tode liegenden postmortalen Hypnose, die
ich auch als Protestzeit bezeichne, weil man in ihr gegen
den Tod mittelst des combinirten Wiederbelebungsverfahrens
protestiren kann.
Die unsterbliche Menschenseele kann nämlich aus der
postmortalen Hypnose auch willkürlich aufgeweckt
werden. Zu diesem Zwecke hat man die an sich traumlose
postmortale Hypnose durch vorherige Einrede (Suggestion
und Autosuggestion) absichtlich mit einem Traum zu erfüllen,
auszustatten, und zwar mit dem Zwangsgedanken an
die postmortale Verletzung einer vorher, zu Lebzeiten
des Gestorbenen mit einer anderen Person verabredeten
Körperstelle. Man kann aber auch eine letztwillige Verfügung,
einen gleich nach dem Tode zu öffnenden, verschlossenen
Brief hinterlassen, worin man selbst bestimmt, an welcher
Körperstelie man nach seinem natürlichen Tode verletzt
sein will.
Auf der rechtzeitigen Eealisirung des postmortalen
Zwangsgedankens an die Verletzung
einer vorher bestimmten Körperstelle beruht nun die
künstliche Aufhebung der postmortalen Hypnose:
die Seele träumt in der durch vorherige Einrede entsprechend
beeinflussten postmortalen Hypnose ausschliesslich von der
erlösenden Verletzung der vorher eingebildeten Körperstelle
und erwacht augenblicklich, sobald dieser Traum sich erfüllt
, sobald die betreffende Stelle noch rechtzeitig verletzt
wird.
In dem Augenblick des willkürlich provocirten Erwachens
flieht die Seele den physiologisch todten Körper jedoch
ebenso schnell, wie in dem Augenblick ihres spontanen Erwachens
, wenn sie nicht in dem Augenblick ihres erzwungenen
Erwachens mit Gewalt im Gehirn zurückgehalten wird.
Es kann nämlich die unsterbliche Menschenseele nicht
nur aus der postmortalen, Hypnose gewaltsam aufgeweckt
werden, es kann auch ihre an den Augenblick des willkürlich
provocirten Erwachens gebundene Elucht gewaltsam
verhindert werden. Letzteres geschieht, wie schon gesagt,
durch eine gewisse, physikalische Pression auf einen
ganz bestimmten Theil des Gehirns des Todten.
In dieser Beziehung besteht das combinirte Wiederbelebungsverfahren
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