Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
29. Jahrgang.1902
Seite: 365
(PDF, 221 MB)
Bibliographische Information
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Knopstttck-Rowel: Das conabinirte Wiederbelebungsverfahren. 365

1) aus der künstlichen Aufhebung der in den
natürlichen Tod verschlungenen postmortalen Hypnose
durch rechtzeitige Realisirung des in die
postmortale Hypnose durch vorherige Einrede absichtlich
hineingelegten postmortalen Zwangsgedankens an
die Verletzung einer ganz bestimmten Körperstelle;

2) aus einer gewissen, physikalischen Pression
auf das Gehirn des Todten, durch welche die in Folge
Realisirung des postmortalen Zwangsgedankens aus der
postmortalen Hypnose willkürlich aufgeweckte Seele zu
metaphysikalischen Zwecken, zur Wiederbelebung des
physiologisch todten Körpers im Gehirn mit Gewalt zurückgehalten
wird.

Wenn man einem Menschen zu seinen Lebzeiten einredet,
oder wenn er es sich selbst einredet, dass man ihn nach
seinem Tode mit einem im Leben brennenden Schmerz
verursachenden Gegenstand, mit einem weissglühenden
Eisenstachel, an einer ganz bestimmten Körperstelle,
z. B. an der linken Schulter verletzen — stechen — werde
und dies möglichst bald nach dem Tode auch wirklich thut,
so wird der Todte unter der Bedingung — entweder nur
für Augenblicke oder für längere Zeit — augenblicklich
wieder lebendig, dass man einige Minuten vor der Verletzung
eine über die Verletzung, den sogenannten Todtenstich,
hinaus wirkende physikalische Pression aufsein Gehirn ausübt,
durch die gewaltsam verhindert wird, dass die aus der
postmortalen Hypnose durch Realisirung des in sie verschlungenen
postmortalen Zwangsgedankens an die verabredete
Verletzung gewaltsam aufgeweckte, unsterbliche Seele
den physiologisch todten Körper früher fliehe, als bis sie
ihn auf metaphysikalischem Wege, d.i. via Astralleib
, auf den sie nach dem natürlichen Tode, in der postmortalen
Hypnose bis auf Weiteres gestellt ist, von neuem
belebt hat.

Im Leben ist die Seele auf den sichtbaren (physikalischen)
Leib, in der postmortalen Hypnose dagegen auf den in
den sichtbaren Leib verschlungenen unsichtbaren (metaphysikalischen
) Leib, den dem sichtbaren Leib übergeordneten
Astralleib, gestellt, der gleichfalls nicht
mitstirbt, wenn der sichtbare Leib stirbt. Und zwar besteht
der unsichtbare Leib, der Astralleib, von dem der sichtbare
Leib ganz durchdrungen oder beseelt ist, theils aus transversalen
Schwingungen von kleinster Wellenlänge, theils
aus ihrem Pendant oder stricten Gegensatz, den rein longitu-
dinalen Schwingungen. Von jenen sind die Körpermoleküle
unmittelbar, von diesen die Körpermoleküle mittelbar umringt.


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