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Knopstuck-Rowei: Verhütung des LebendigbegrabenWerdens, 421
Scheintod von Hause aus bestehende natürliche Neigung
zur spontanen Wärmeentwicklung, zur natürlichen Entwicklung
der zur Bewusstwerdung unbedingt erforderlichen
Wärme von aussen her absichtlich zu steigern,
und zwar dadurch, dass man der für scheintodt gehaltenen
Person einen heissen Umschlag um den Kopf macht.
Reagirt der Scheintodte nicht bald auf das iu der
Anwendung von starker Wärme bestehende spezifisch
physikalische Wiederbelebungsverfahren, so ist alle
und jede Hoffnung definitiv verloren und das direkt entgegengesetzte
postmortale Verfahren, das in der Hauptsache
in der Anwendung von starker Kälte bestehende
spezifisch physikalische S c h u t z verfahren gegen das spontane
Wiedererwachen im Grabe bedingungslos am Platze!
Wenn eben der Scheintodte weder von selbst wiedererwachen
will, noch künstlich mit Wärme wieder zu beleben
ist, so bleibt uns in seinem persönlichen Interesse nichts
weiter übrig, als ihn vor dem Begraben, vor seinem
Begräbniss definitiv abzutödten, als sein bis auf Weiteres
blos relativ erloschenes Bewusstsein total auszulöschen, was,
da das Bewusstsein als solches im rein physikalischen
Frinzip an die Wärme als solche
gebunden ist, in der Hauptsache durch deren Extrem,
durch die Kälte als solche geschieht, welche in der
definitiven Abtödtung des Bewusstseins noch durch zwei
andere, physikalische Faktoren, die Pinsterniss und die
Einsamkeit, wirksam unterstützt wird.
Und zwar ist es das Gesicht des Todten, welches auf
das physikalische Schutzverfahren gegen das spontane
Wiedererwachen, die eiskalte Kompresse, regelmässig
in ganz kurzer Zeit in Gestalt einer Veränderung
reagirt, die sonst erst nach Stunden oder
Tagen einzutreten pflegt.
In dieser Beziehung ist die durch das physikalische
Schutzverfahren willkürlich beschleunigte Gesichtsveränderung
der absolute Beweis für seine
spezifische Wirksamkeit, nämlich dafür, dass durch die drei
physikalischen Paktoren: Kälte, Pinsterniss und Einsamkeit,
der besonders durch blühende Gesichtsfarbe und unveränderte
Gesichtszüge ausgezeichnete Scheintod als solcher
thatsächlich in den wirkliehen Tod sichtbar übergeführt wird.
Im übrigen ist zwischen Scheintod und Scheintod
ein grosser, qualitativer Unterschied.
Man hat nämlich durchaus zu unterscheiden eine schwere,
äusserst gefährliche und eine leichte, vollkommen ungefährliche
Porm: 1. den Scheintod als solchen, d. i.
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