Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
29. Jahrgang.1902
Seite: 424
(PDF, 221 MB)
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424 Psychische Studien. XXIX. Jahrg. 7. Heft. (Juli 1902.)

gehenden Punkt endgültig zu beruhigen imstande sein
dürfte, so erscheint es im denkbar allgemeinsten
Interesse dringend geboten, dass die summarische Anwendung
der drei physikalischen Faktoren bei den eines natürlichen
Todes gestorbenen Personen zum Reich sgesetz erhoben
werde und derjenige mit einer hohen Strafe bedroht
werde, der jene denkbar grösste Wohlthat, die man einem
Menschen, den der unerbittliche Tod ereilt hat, auf Erden
noch erweisen kann, d. L die definitive Abvödtung des unter
Umständen noch nicht total erloschenen Be wusstseins, einem
Verstorbenen nicht nach Vorschrift erweist!

Jedenfalls ist derjenige als der grösste Menschenfeind
, als sein eigenster, persönlicher Widersacher
anzusehen, der sich der allgemeinen Einführung
des postmortalen Schutzverfahrens irgendwie mit Wort oder
That widersetzt!

Drei grundverschiedene postmortale

Verfahren.

Der erste Zustand nach dem natürlichen Tode
wird bis auf Weiteres durch drei grundverschiedene postmortale
Verfahren sichtbar beeinflusst:

1. durch das in der Anwendung eines heissen Umschlages
um den Kopf des Todten in Verbindung mit
dem „Todtenstich" (postmortale Verletzung einer
ganz bestimmten Körperstelle, der „Achillesferse
des Todes", mit einem weissglühenden Eisenstachel
) bestehende kombinirte Wiederbelebungsverfahren
, auf welches alle eines natürlichen Todes
gestorbene Personen mit Ausnahme des Scheintodten sofort
reagiren, und zwar entweder nur für wenige Augenblike
(allgemeine ßegel) oder dauernd (seltene Ausnahme).

An Stelle der allen Menschen ohne Ausnahme gemeinsamen
„Achillesferse des Todes" kann man jeder vernünftigen
Person zu deren Lebzeiten eine beliebige Körperstelle
(Stirn, Handrücken, Finger usw.) willkürlich einreden
(suggerieren), deren postmortale Verletzung dann dieselbe
lebhafte Erscheinung hervorruft, wie die Verletzung
der „Achillesferse des Todes". Die beliebige Körperstelle
ist auch durch Autosuggestion absichtlich einzubilden,
d. h. ein jeder vernünftige Mensch befindet sich von Haus
aus in der metaphysischen Lage, jene beliebige Körperstelle
absichtlich sich selbst einzureden, an der
er nach seinem Tode mit dem weissglühenden Eisenstachel
zum Zweck der künstlichen Wiederbelebung verletzt werden
will, nachdem man ihm einige Minuten vor der Verletzung


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