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Kurse Notizen.
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seine eigene Art Aberglauben oder „Superstition", wie es
der Sohn Albion7$ nennt. Allgemein ist natürlich mancher
Aberglaube, der auch in andern Ländern gang und gäbe
ist, wie z. B. in Betreff der Zahl „13", die bei Tische, als
Tag eines Monats — zumal wenn es sich um einen Freitag
handelt — und wo immer sie im täglichen Gebrauche auftaucht
, gefürchtet ist und nach Möglichkeit vermieden oder
umgangen wird. Unter einer Leiter durchgehen, heisst dem
Galgen verfallen sein, und sich am Freitag die Fingernägel
beschneiden, ein Unglück heraufbeschwören. Neugeborene
Kinder dürfen weder gewogen, noch gemessen werden, und
am Geburtstage der Braut oder des Bräutigams zu heirathen
meint von vornherein Unfrieden und Sorge gewärtigen zu
dürfen. Wenn man frisches Obst isst, soll man sich etwas
wünschen. Beileibe nicht darf man allzulange in einen
Spiegel schauen, sonst erscheint zu guter letzt der Teufel.
Das sind nur einige Arten von Aberglauben, den zu erschöpfen
hier die Gelegenheit fehlt. Natürlich ist auch die
Gespensterfurcht in den britischen Volkskreisen sehr gross,
zum Schaden manches Hausbesitzers, der seine Räume nicht
vermiethen kann, weil „Geister um Mitternacht darin ihr
Wesen treiben". Und nicht allein ganze Häuser, selbst
Stadttheile werden von den Leuten gemieden, die Leib und
Seele nicht einer vermeintlichen Gefahr aussetzen wollen.
— „Da rede nun noch Einer von dem aufgeklärten 20. Jahrhundert
!", meint der Berichterstatter hinzusetzen zu müssen,
um ja nicht etwa in den Verdacht zu kommen, als ob er
glaubte, es könnten solchem, durch die Jahrhunderte fort
sich erhaltenden „Köhlerglauben" am Ende doch gewisse
okkulte Thatsachen zu Grunde liegen, die noch ihrer Erforschung
und Erklärung durch die Wissenschaft harren.
g) Hexenglauben in Nassau. Die Hexenverfolgungen
haben im protestantischen Nassau ihren Höhepunkt
erreicht zur Zeit des 30 jährigen Krieges, vor allem in den
Jahren 1630 und 1631. Eine zur Vierhundertjahrfeier der
Dillenburger Stadtkirche herausgegebene Festschrift von
Bergschuliehrer Dönges-D'illmhmg (Kommissionsverlag von
M. Weidenbach) berichtet des Näheren: Es wurden hingerichtet
zu Dillenburg 27. Juni 1629 eine Hexe, 1630 am
10. Mai und 2o. Juni je eine Hexe und am 17. Dezember
deren sechs, 1631 am 26. Januar eine Hexe, am 4. März
ein Zauberer und vier Hexen, am 16. März eine, am 20.
Mai sechs und am 21. Mai eine Hexe, am 4. Juli ein
Zauberer und drei Hexen, am 8. und 15. Juli je eine, am
23. September zwei Hexen, am 29. November ein Zauberer
und eine Hexe, 1632 am 27. Januar zwei Zauberer und
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