Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
30. Jahrgang.1903
Seite: 731
(PDF, 181 MB)
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Freimar: Ein Nachtrag zum Fall Rothe.

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Ein Nachtrag zum Fall Rothe.

Berichtet von Fritz Freimar.

Zur forensisch-psychiatrischen> Beurtheilung
spiritistischer Medien. Von Dr. R. Henneberg. Sonder-Abdruck
aus dem „Archiv für Psychiatrie", Bd. 37, Heft 3. 51 S.

Diese Studie des Assistenten der psychiatrischen und
Nervenklinik der kgl. Charitö (Prof. Jolly) in Berlin, der
schon als Sachverständiger im Rotheprozess durch sein
„sine ira et studio" abgegebenes Gutachten, sowie durch
sein ruhiges, fast wohlwollendes Auftreten gegenüber dem
inkriminirten Blumenmedium auf jeden Unbefangenen den
Eindruck des gewissenhaften Arztes machte, dem es ernstlich
um die wissenschaftliche Erforschung des ihm vorgelegten
psychologischen Problems zu thun ist, zeichnet sich
durch streng sachliche Objektivität eines auf exakt gründliche
Beobachtung gestützten Urtheils so vortheilhaft aus, dass
wir darin die erste und — bei der notorischen Unfähigkeit der
meisten Anhänger dieses Mediums, über ihre Wahrnehmungen
präzise Berichte zu liefern, — vorerst wohl einzige positive,
für die ernste Wissenschaft verwerthbare Frucht des ganzen
Rotheskandals erblicken möchten, der ja auch in den „Psych.
Stud." soviel unnöthigen Staub aufgewirbelt hat, ohne ein
greifbares, zu einem sicheren und endgiltigen Ergebniss
gelangendes Resultat herbeizuführen. Wir glauben es daher
den Lesern schuldig zu sein, sie mit dem Inhalt dieser
lesenswerthen Schrift und den Hauptgesichtspunkten des
Verf., soweit es sich nicht um schon früher in den „Psych.
Stud." (speziell in unserm Prozessbericht des Maihefts)
zur Sprache gekommene Thatsachen handelt, näher bekannt
zu machen. — Trotz der verhältnissmässig grossen Anzahl
spiritistischer Medien und trotz der sogar von vielen Spiritisten
vertretenen Anschauung, dass alle Medien sich mehr
oder weniger unter Umständen dem bewussten Betrug zuneigen
, hat — wenigstens in Deutschland — nur sehr selten
ein gegen ein solches eingeleitetes gerichtliches Verfahren
zu einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung
geführt, indem auch überführte betrügerische Medien in
spiritistischen Kreisen schon deshalb eine sehr nachsichtige
Beurtheilung zu erfahren pflegen, weil einerseits angenommen
wird, das Medium habe zuerst mediumistische Phänomene
vortäuschen müssen, um das Eintreten echter Erscheinungen
zu ermöglichen oder doch zu begünstigen,
andererseits die Behörden nur dann zum Einschreiten sich
veranlasst sehen, wenn ein solches Vorgehen im allgemeinen
Interesse geboten erscheint. Im Fall Rothe wurde dies

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