Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
31. Jahrgang.1904
Seite: 195
(PDF, 224 MB)
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Dankmar: Geistige und soziale Strömungen eto. 195

Er aber geht weiter. Auch seine Religionsphilosophie
basirt auf dem Boden der Restauration. Trotzdem er,
wie wir oben sahen, die Grundlagen des Christenthums
negirt, so sucht er doch selbst für die dogmatische Mythologie
des Christenthums Verständniss und Beweis. Mit dem
„statutarischen Kirchenglauben" schliesst seine Philosophie
Frieden; er schafft eine widerspruchsvolle Neubelebung der
Kirchenlehre, eine Rekonstruktion von längst Ueberlebtem.
Und das ist ihm dann „die Religion schlechthin", weil sie
die Religion selber zum Inhalt hat. Es kann keine andere,
neue Religion mehr geben, nur das Bewusstsein von
diesem Glauben ist der Vervollkommnung fähig, nicht der
Glaube selbst, D*s Christenthum ist für Hegel die „absolute
Religion", diejenige also, mit der die Entwickelung
der Religion abbricht. Wie sich nun seine — die einzig
wahre — Philosophie zur Religion verhält, so verhält sich
der Staat zur Kirche; zwischen Staat und Kirche ist
nur ein Unterschied der Form, aber nicht des Inhalts.
Erst der Staat ist der vollendete Gottesdienst. — Seine
eigene Philosophie aber — so verkündete der Berliner Professor
Hegel ex cathedra — ist das System, welches alle
vorhergegangenen in sich aufgehoben hat, wohl erweitert,
aber nicht mehr vertieft werden kann: also absolutes Wissen,
die absolute Philosophie.

Natürlich berührt Hegel auch die Frage der biblischen
Wunder in seiner Religionsphilosophie. Da steht nun Hegel
ganz und gar auf dem Standpunkte des Purismus der Vernunft
; er erklärt sie erst garnicht rationalistisch, wie Lessing
oder der rationalistische Professor Paulus, — nein, sie exi-
stiren nicht für ihn. „Die Wunder, wenn sie beglaubigen
sollen, müssen selbst erst beglaubigt werden; aber was
durch sie beglaubigt werden soll, ist die Ideef welche ihrer
nicht bedarf, sie zu beglaubigen." Er verachtet die Wunder,
als etwas Absurdes, das gegen den Verstand ist und unter
der Vernunft steht.*)

Wenden wir uns nun zum Schlüsse Heget's Rechtsphilosophie
zu. Um es gleich zu sagen: der vormärzlich-
preussische Staat und die fleische Rechtsphilosophie gehören
zu einander. Gleich zu Beginn des III. Abschnittes

*) Wer sich die Mühe nicht verdriessen lassen will, sich in
Hegel's schwer verständliche Sprache einzulegen, der sehe in seiner
„Phänomenologie" (C, A A., c. p. 235 ff.), was er daselbst über Physiognomik
, Phrenologie und vor Allem über Ohirognomie (Lehre
der Hand formen) und Chiromantie (Handlesekunst) sagt.
Die Hand nennt Hegel das Organ der Organe und sie dürfte sich
am ehesten dazu eignen, als der Ausdruck der inneren Charakter-

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