Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
31. Jahrgang.1904
Seite: 196
(PDF, 224 MB)
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196 Psychische Studien. XXXI. Jahrg. 4. Heft. (April 1904.)

(§ 257 seiner „Philosophie des Rechts") steht der Satz:
„Der Staat ist die Wirklichkeit der sittlichen Idee11 und
im nächsten Paragraphen heisst es, er sei das „an und für
sich Vernünftige". Er ist „absoluter, unbewegter Selbstzweck
. Ja, mehr als das: „der wirkliche Gott." Man höre
und staune: er hat „absolute Autorität und Majestät" und
soll wie „ein irdisch-göttliches" verehrt werden! (Aus dieser
unbegreiflichen Sinnesweise heraus erfolgte auch jene infame
Denunziation Heget's, welche er sich gegen den Kantianer
und Wartburgredner Professor Fries leistete.*) Die Philosophie
ist ihm das Ergründen des Vernünftigen, kt damit
das Erfassen des Gegenwärtigen und Wirklichen, nicht das
Aufstellen eines Jenseitigen. Ihre Zeit muss sie in Gedanken
fassen: das ist zu begreifen, was ist, denn das, was
ist, ist die Vernunft. Und hier spricht Hegel sein be—rühmt
gewordenes Paradoxon aus: „Was vernünftig ist, das ist
wirklich, und was wirklich ist, das ist vernünftig." Damit
hatte er — für die damalige Restaurationszeit — „die absolute
Formel des politischen Konservatismus und Quietismus
aufgestellt", wie R. Haym richtig sagt. Mit dieser Formel
wurde das Bestehende als Bestehendes heilig gesprochen,
vor der zeitlich-menschlichen, stets im Flusse des Werdens
begriffenen Wirklichkeit streckte der absolute Idealismus
der deutschen Philosophie knechtisch die Waffen.

Trotzdem konnte Hegefs Schüler E. Gans sagen, dass
das ganze Werk der Rechtsphilosophie „aus dem einen
Metalle der Freiheit errichtet ist".**) Wie konnte er das?
Die Sache liegt so: Heget's Rechtsphilosophie ist praktisch
genommen konservativ (ja reaktionär), theoretisch aber,
recht angesehen, durchaus nicht. Der soeben erwähnte Satz
wird schon dadurch abgeschwächt, dass Hegel ausführt,
dass die empirisch erscheinende Wirklichkeit nicht identisch
ist mit der wahren, vernünftigen Wirklichkeit. Das Recht
ist ihm die Freiheit als Idee, das „Reich der verwirklichten
Freiheit" ist ihm das Rechtssystem. Er will ferner Stände-

eigenthümlichkeiten des Individuums zu gelten. Die Hand ist —
sagt er so schön — „der beseelte Werkmeister seines Glücks; man
kann von ihr sagen, sie ist das, was der Mensch thut, denn an
ihr, als dem thätigen Organe seines Sichselbstvollbringens, ist er als
Beseelender gegenwärtig, und indem er ursprünglich sein eigenes
Schicksal ist, wird sie also dies an sich ausdrücken/ — Auch die
heute so moderne Graphologie wird gestreift.

*) Siehe H*geV% Vorrede zu „Grundlinien der Philosophie des
Eechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse"
(1833). p. 11 ff.

**) Siehe „Vorrede des Herausgebers11 zu dem eben erwähnten
Werke von Prof. Dr. Eduard Gans, p. X.


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