Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
31. Jahrgang.1904
Seite: 760
(PDF, 224 MB)
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760 Psychische Studien, XXXL Jahrg. 12. Heft. (Dezember 1904

der Kindesmörderin vor? Sehr gewöhnlich antworten du
Verbrecher auf die Frage, wovon sie träumen: „Von d&-
Freiheit;44 doch meinen sie damit meistens nur Szenen odei
Ereignisse, die sich ausserhalb des Gefängnisses, in üu«i
Heimat oder Familie abspielen.

Eine Frage erschien vor Allem interessant, nämlich o-
und in welcher Weise den Verbrechern (und zwar speziel1
, bei den gegen das Leben gerichteten Verbrechen) im Traumc

f der Vorgang der verbrecherischen That wied«i

erscheint.

Nur ein Drittel der Verbrecher, welche träumen, haben
öftere Traumerregungen, und nur den wenigsten von ihnen
erscheint die Szene des Delikts von einem SeeienzustancL
wie Zorn, Mitleid, Schauder, Furcht begleitet. Auffällig
ist, dass unter den 37 Männern, die das begangene Ver"
brechen, oft ohne begleitende Affekte, im Traume wiedei
erlebten, die vier Mörder zwar oft ihr Opfer im Traume
wiedersahen, dass aber nur einem von ihnen die Er
scheinung desselben sagte, er habe ein „Unrecht" an ihm

' begangen! Unter dreizehn Weibern mit indifferenten

Träumen befindet sich nur eine unnatürliche Mutter; diese
sah niemals im Traume ihr grausam misshandeltes Kind!

Das Endergebniss der Untersuchung lautet: Der Verbrecher
(der Professor meint ausschliesslich den blutigen
Verbrecher) schläft in den auf das Verbrechen folgenden
Nächten und während der Jahre der Strafverbüssung ruhig
und tief, falls selbstverständlich nicht andere Ursachen (all-

■ gemeine und nervöse Krankheiten, Wahnbildungen usw.),

worunter nicht zuletzt auch atmosphärische Einflüsse in Betracht
kommen, seine natürlichen Veranlagungen ändern.

Die Verbrecher träumen im Allgemeinen wenig und
selten; nur eine Minderheit träumt viel oder gar nicht. Je
mehr der Grad der Kriminalität zunimmt, umso
weniger ist das Traumleben lebendig, so zwar, dass bei den
schweren Verbrechern, den absolut Unmoralischen, die
Traumthätigkeit ebenso aufgehört hat, wie bei Idioten und
Apathischen.

Die Freiheitsentziehung begünstigt das Traumleben;
die arbeitenden Verbrecher träumen viel weniger, als die
in Einzelhaft befindlichen.

Das Gefühlsleben im Traum ist bei den Verbrechern
sehr beschränkt: ihre Träume sind fast immer einfache Erinnerungen
an das vergangene Leben draussen, oder Wiederholungen
von Tagesereignissen. Die Szene des Verbrechens
wiederholt sich im Traume nur selten (bei 22 von 95
träumenden Verbrechern); noch seltener (nur bei 11 Delin-


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