Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
33. Jahrgang.1906
Seite: 183
(PDF, 221 MB)
Bibliographische Information
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Kurze Notizen.

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des? Kant nahm einen aktualistischen Standpunkt an. Di8
wogenden und wechselnden Vorgänge alles Lebens an eine
starre Substanz zu binden, erscheint nicht notwendig.
Wenn wir uns das seelische Leben als fliessende Prozesse
vorstellen, so fragt es sich, von welcher Natur sie sind.
Sind sie verstandesmässiger oder willensmässiger Art? Der
letzteren Annahme werden wir den Vorrang geben. Der
Wille, das Triebleben, tritt viel früher auf und ist in
der ganzen Welt der Erscheinungen viel weiter verbreitet
, als das rein Verstandesmässige. Bei niederen
Menschenrassen ist die Willensenergie weit stärker ausgebildet
als der Verstand. Der Intellekt ist selbst willensmässiger
Natur.

d) Spiritismus und Polizei (ein nicht entdeckter
Mord). Ueber die engen Beziehungen der Berliner
Kriminalpolizei zum Spiritismus und Okkultismus machte
— so schreibt der Korrespondent des „N. Wiener Journal"
vom 21. XII. 05, dat. Berlin, 19. Dezember — ein Kenner
auf diesem Gebiete, Dr. phil. et jur. Egbert Müller, gestern
abends interessante Mitteilungen in einem Vortrage in den
Johannissälen. Wie er auf Grund eigener Kenntnis erklären
konnte, werden von der Berliner Polizeiverwaltung
bei der Untersuchung von Kapitalverbrechen grundsätzlich
niemals die in grosser Zahl eingehenden Briefe und
Mitteilungen von „Hellsehern", die in Traumgesichten den
Mörder gesehen haben wollen, einfach in den Papierkorb
geworfen. Es werden vielmehr auch die in solchen Mitteilungen
enthaltenen Fingerzeige gewissenhaft bei der
Untersuchung berücksichtigt. Der verstorbene v. Meerscheidt
Hüllessem tat dies in jedem Falle. Bei dem unentdeckten
Morde der Frau Wenät wurde von Dr. Müller auch ein vortreffliches
Medium nach der Persönlichkeit des Mörders auf
Veranlassung des Herrn v. M.-H. befragt. Der „Geist"
weigerte sich jedoch, den Mörder zu nennen, selbst als Dr.
Müller im Namen des Chefs der Kriminalpolizei seine
Fragen stellte und eine Vollmacht vorlegte. Das Medium
verwies den Fragenden an die Tote selbst. Auf Vorschlag
des Dr. Müller erklärte sich auch Kriminalinspektor
v. Meerscheidt-Hüllessem bereit, zur Geisterstunde um Mitternacht
auf dem Grabe der Ermordeten eine spiritistische
Sitzung abzuhalten, ihren Geist zu zitieren und gewisser-
massen polizeilich unter Zeugen zu vernehmen. Im letzten
Augenblick wurde aber nichts aus der Sache, da Herr
v. M.-H. meinte, die Sitzung könnte schon wegen des Totengräbers
nicht geheim gehalten werden, und die Kriminalpolizei
würde sich dann dem Fluch der Lächerlichkeit aus-


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