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Hoffmann: Zur Kritik metapsychischer Schlussfolgerungen. 615
wir werden vielmehr die Schlussfolgerungen in ahstraeto
zu prüfen haben* Wenn übrigens die Tatsächlichst, was
allerdings wohl schwerlich der Fall sein wird, doch zu verneinen
sein würde, würden natürlich die Schlussfolgerungen
von selbst in Wegfall kommen; als Grundlage unseres Vortrages
kann man sich vielmehr vorstellen, die Tatsächlichkeit
sei bereits bewiesen worden. —
Wesentlich ist es, sich zunächst über die zu befolgende
Methode klar zu werden. Wir haben bereits gesagt, dass
uns die Fähigkeit des reinen Verstandes, infolge
seiner Abstraktion von Individualität und Einzelfall zu allgemein
giltigen (wenn auch nur subjektiven) Eesultaten zu
führen, als Erfahrungstatsache gegeben ist. Da
nun der Verstand nur dann etwas feststellen kann, wenn
die Welt eine Einheit bildet, weil sonst der Erfahrung die
Sicherheit mangelt, da ferner Erfahrungstatsache ist, dass
die Welt uns als Einheit gegeben ist, da auch der Verstand
, das abstrakte Denken (nicht das Bewusstsein!) sich
als Einheit empfindet, so folgt als vorläufige Hypothese der
Monismus. Da ferner bei Annahme des letzteren keine
Wirkung spontan auftreten kann, weil sie andernfalls aus
der Einheitlichkeit der Welt heraustreten würde, vernot-
wendigt sich provisorisch die Hypothese des Kausalitäts-
gesetzes. Uebrigens ist uns die Verknüpfung von Ursache
und Wirkung ja auch als Erfahrungstatsache bekannt.
Auf Grund der durch die Kausalität bedingten Gesetzmässigkeit
in Verbindung mit dem Monismus gelangt man
zur Analogie, indem man Gleichem gleiche Polgen an
sich zuschreiben muss. Da jedoch die Erkenntnis, ob wirklich
Gleiches vorliegt, in praxi eine unsichere ist, man häufig
auch nur zwecks methodischer Forschung das Vorliegen
von Gleichem provisorisch annimmt, bietet der Analogie-
schluss meist nichts Sicheres, sondern nur Vorläufiges für
methodisches Forschen* Weil nun anderenteils eine (subjektive
) Erfahrungstatsache in allgemein gültiger Weise nur
mit Hilfe des Verstandes, des Monismus und der Kausalität
festgestellt werden kann, andererseits aber die Abstraktionsfähigkeit
des reinen Verstandes, der Monismus
und die Kausalität nur als Erfahrungstatsachen bekannt
sind, all diese Momente also auf einander verweisen, eines
nur durch das andere bewiesen werden kann, da sie ausserdem
insgesamt subjektiver Art sind, so geht daraus die
Richtigkeit unserer früheren Behauptung hervor, nämlich,
dass die Abstraktionsfähigkeit des reinen Verstandes (und
natürlich auch der Monismus und die Kausalität) Folgen
unserer uns nun einmal gegebenen Konstitution sind, sie
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