Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
35. Jahrgang.1908
Seite: 387
(PDF, 215 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



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Kaindl: Die Betrugs- und Halluzinations-Hypothese etc. 387

den pbotographiert werde, um durch ein Uebereinanderlegen
der Negative oder durch eine Vergleichung der Bilder die
Identifizierung der vorerwähnten Hände zu ermöglichen*

Gründe, welche gegen die zweite Hypothese

sprechen«

1. Eusapia hat sehr kleine Hände und die Hände in
1450 und 1451 erschienen fast allen Personen, welchen ich
sie gezeigt habe, merklieh grösser als jene des Mediums.
Ich habe jedoch nicht unterlassen, jeden auf die Tatsache
aufmerksam zu machen, dass Hände, wenn sie photographiert
werden, für gewöhnlich unverhältnismässig vergrössert erscheinen
.

2. Eusapia trägt ihren Trauring am vierten Finger
der linken Hand. Dieser Bing müsste im ßilde No. 1451
zu sehen sein und ist gleichwohl nicht sichtbar. Wir würden
annehmen müssen, dass es das Medium, ungeachtet der
Kontrolle, zuwege gebracht hatte, ihn entweder mit den
Zähnen oder auf irgend eine andere Weise rechtzeitig
abzustreifen und wieder anzustecken.

3. Die Kontrollpersonen, von denen Mr. V. Chartier
die rechte, Mr. P. Drubay die linke Hand Eusapia's zu überwachen
hatte, und welche durchaus ehrenhafte Männer sind,
deren Vertrauenswürdigkeit nicht in Zweifel gezogen werden
kann, versichern auf das Allerbestimmteste, dass sie nicht
aufhörten, die Hände des Mediums festzuhalten.

Nun ist es aber, selbst wenn zugegeben wird, dass es
Eusapia in gewissen Fällen fertig bringt, durch den wohlbekannten
Trick der Unterschiebung eine Band zu befreien,
durchaus unmöglich, dass sie auf diese Weise beide Hände
freibekommen könnte. Zwei Kontrollpersonen, die ihr dies
hingehen Hessen, würden nicht nur ungeschickt sein, sie würden
Komplizen sein müssen. Wenn wir dann („ä la rigueur")
voraussetzen wollten, dass in dem Fall der Platte 1450
Mr. Drubay die linke Hand Eusapia's, ohne es zu beabsichtigen
, hätte entschlüpfen lassen, so hält doch diese
Erklärung in dem Fall der Platte 1451 nicht länger
stand.1' —

Hierauf teilt uns der Verf. den wesentlichen Inhalt der
Briefe mit, welche ihm von Mr. V. Chartier und Mr. P. Drubay
zugekommen sind, woraus man die Ueberzeugung gewinnt,
dass diese Herren das ihnen anvertraute Amt der Ob-
sicht über Eusapia während der ganzen Sitzung mit tadelloser
Pünktlichkeit und strenger Gewissenhaftigkeit versehen
haben.


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