Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
35. Jahrgang.1908
Seite: 459
(PDF, 215 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1908/0472
Kaindl: Metapsychische Phänomene aus alter Zeit. 459

fidem")» Doch in diesem Punkte erweist sich die Kritik
des protestantischen Theologen als schwach; auch legt er
ihm keine Bedeutung bei oder wirft wenigstens die Frage
auf, an welchem Merkmale es erkannt werden könnte, ob
diese Pustel („Stigma") von dem Fegefeuer, der Hölle, dem
Teufel oder von irgend einem magischen Verfahren herrühre
. — Dass im Purgatorium menschliche Seelen in einem
dem irdischen ähnlichen Feuer brennen, erscheint ihm
wenig glaubwürdig. Daher kann er die Brandmale an den
Papieren nicht als untrügliche Anzeichen von der Anwesenheit
eines Geistes betrachten. Schliesslich vermögen wir,
wofern wir uns bloss auf das Zeugnis von Regina stützen,
nicht zu entscheiden, ob es eine Frage ist, worin es sich
entweder um einen bösen Geist bezw. um ein satanisches
Blendwerk, oder um eine magische Täuschung, oder um
einen menschlichen Irrtum handelt. Obschon er dies nicht
eigens betont, fühlt man doch, dass der Kritiker der „Nar-
ratio rei admirabilis" zu dem Glauben hinneigt, dass hier
ein Fall von dämonischer oder satanischer Einwirkung vorliege
. („Quod ad manum igneam impressum potuit antea,
aut post, aut simul cum turbatis phantasmatis tale quid
a diabolo junctum fuisse.a)

Er verwirft auch die aus der Tatsache, dass Regina
den /. Clement nicht kannte, gezogenen Folgerungen, weil
diese Unkenntnis kaum wahrscheinlich ist. Was die Aussage
der anderen Zeugen anbetrifft, so kann man in sie
kein grosses Vertrauen setzen. Selbstverständlich kommen
die Schwester und die Stiefmutter Regina's nicht in Betracht
, und was die 32 Zeugen anlangt, welche vor dem
Gerichtshofe erschienen, warum werden ihre Antworten
nicht angeführt ? Nichts wird erwähnt ausser ihren Namen
und was sie eidlich bezeugten, aber nirgends finden sich
ihre eigenen Worte angegeben!

Selbst wenn wir einräumen, dass sie zugunsten der
Tatsächlichkeit der Erscheinung aussagten, beweist ihr
Zeugnis nicht viel, denn sie sind grösstenteils Jesuiten,
welche samt ihren Fratres (Laienbrüdern) und ihren Beichtkindern
, die vermutlich von den Jesuiten selbst instruiert
worden waren, von der „reservatio mentalis" (dem geheimen
Vorbehalt beim Schwören) Gebrauch zu machen pflegen.
Zudem waren sie nicht imstande, irgend etwas zu beobachten
, da es in ihrer, von Regina geforderten Abwesenheit
war, dass der Geist sprach.

Es bleibt noch die Dienerschaft des Grafen Palffy; aber
dessen Wunsch, etwas über das Schicksal seiner Mutter zu
erfahren, macht uns ihr Zeugnis verdächtig.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1908/0472