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Literaturbericht. 681
Wie schützt man seine Nase gegen Röte, Ozäna, Polypen und sonstige
Erkrankungen ? Von Dr. R. Bonnet. Brosen., 48 S., 2. Auflage.
Paris 1908, Librairie du Magnetisme, 23 rue de St.-Merri. Preis 1 fr.
Von der einfachen Kongestion der Nase und den Mitessern
ab, mit ihrem unschuldigen Charakter, bis zu den Polypen und dem
Nasenbluten, vom Stockschnupfen bis zur Ozäna und den Nasenwucherungen
etc. werden alle einschlägigen Krankheiten eingehend
behandelt. Denn die Nase und ihre Höhlen sind zahlreichen Affektionen
ausgesetzt, von denen manche einer grösseren Bedeutung
nicht entbehren. Um sie zu heilen oder zu vermeiden, hat der
Verf. das obige lehrreiche Büchlein geschrieben, welches allgemeine
Aufmerksamkeit verdient. Freudenberg-Dresden.
Wie schützt man sich gegen Migräne und Kopfschmerz? Von Dr.
Dheur. Brosen., 36 S., 2. Auflage. Paris 1908, Librairie du Magn£-
tisme, 23 rue de St.-Merri. Preis 1 fr.
Der Verf. erweist sich als mit seinem Gegenstand sehr vertraut
und behandelt denselben verständig und verständlich in gedrängter
Kürze. Nach einer Darlegung der Ursachen der verschiedenen
Migräneformen, ihrer Erkennungsart und ihrer Aussicht auf Heilung
bespricht er das weite Gebiet des Kopfschmerzes, der sich fast stets
als ein Symptom anderweitiger Erkrankungen erweist, die man aufsuchen
und heilen muss, ehe sich der Kopfschmerz selbst zum Verschwinden
bringen lässt. Alsdann gibt der Verf. auf Grund seiner
reichlichen Erfahrung diejenigen Behandlungsmethoden an, welche
sich ihm als die besten bewährt haben. Freudenberg-Dxea&en.
Die Tiere vor der Justiz. Gerichtliches Verfahren und Exkommunikation
. Von E L. de Kerdanieh 8°. 44 S. Paris 1908, ßaragon's
Verlag, 96—98 rue Blanche. Preis 1.50 fr.
Das uns moderne Menschen wunderlich anmutende Schauspiel,
welches das Mittelalter bot und das sich in seinen Ausläufern bis
zum 18. Jahrhundert fortsetzte, dass schädliche Tiere vor Gericht
geladen und nach Anhörung des ihnen offiziell gestellten Verteidigers
verurteilt und exkommuniziert wurden, führt Verf. mit
Recht auf die religiösen Anschauungen des Altertums zurück. In
den alten asiatischen Religionen sehen wir überall die als böse
gedachten Dämonen als die Herren des Ungeziefers und der sonstigen
die Menschheit schädigenden Tiere. Auch die Bibel, namentlich
das Alte Testament, ist von der Vorstellung erfüllt, dass das
massenhafte Auftreten von schädlichen Insekten (ägyptische Plagen)
als eine zur Strafe für die menschlichen Sünden von Gott verbängte
Geissei aufzufassen sei, in dem Sinne, dass der menschlichen Vergehen
we^en den bösen Geistern, den Herren des Ungeziefers, Macht
gegeben würde, die Menschheit heimzusuchen. Es dürfte ausserdem
feststehen, dass verheerend auftretende Insektensch wärme, die unsere
Zeit freilich auch noch kennt, sowie sonstige schädliche Tiere früher
weit häufiger waren, als jetzt, da gegenwärtig weit mehr Teile der Erdoberfläche
, entsprechend der dichteren Bewohntheit unseres Planeten,
unter Kultur genommen sind. Der Gebrauch, Tiere vor Gericht zu
laden, begann im 11. Jahrhundert. Aufschluss hierüber geben uns
die Provinzarchive und zeigen uns so den ausserordentlichen Kontrast
zwischen dem alten und dem neuen Kechtsbewusstsein und
Bechtsverfahren. Denn was könnte für uns auffallender sein, als zu
sehen, wie gerichtliche Vermahnungen an die Schnecken und
Schmetterlinge erlassen, wie die Batten öffentlich angeklagt und
Tiere der Art wie die Blutegel vor Gericht zitiert wurden. Man
möchte es fast nicht glauben, aber die Tatsache steht fest. Der
Verf. erbringt zahlreiche authentische Beweise, indem er den Wort-
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