Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
37. Jahrgang.1910
Seite: 55
(PDF, 209 MB)
Bibliographische Information
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Kurze Notizen.

55

Kurze Notizen.

a) Ein „g eträumter8 Mord vor dem Schwurgericht
. Durch ein Zeichen aus dem Jenseits soll
eine furchtbare Mordtat ans Tageslicht gekommen sein,
welche am 6. und 7. Dez. v. J. das Schwurgericht zu R$ti-
bor beschäftigte und deren Vorgeschichte seinerzeit weit
über Überschlesiens Grenze hinaus allgemeines Aufsehen
erregte. Unter der Anklage, seinen Stiefsohn Nikodemus
Malcharczyk aus Pawlau ermordet zu haben, stand der
Bauerngutsbesitzer Ludwig Przybilla vor den Geschworenen.
Neben ihm hatte sich der Stiefbruder des Ermordeten, der
erst 23 jährige August Przybilla wegen Mittäterschaft zu
diesem Verbrechen, der Schwager Gustav Nowak des
Hauptangeklagten wegen Anstiftung zu diesem Verbrechen
und dessen beide Enkel Albert und Franz wegen Beihilfe
zu der scheußlichen Mordtat zu verantworten. Der Hauptangeklagte
Ludwig Przybilla hatte seinerzeit die Mutter
des ermordeten Malcharczyk geheiratet und zwar, wie jetzt
feststeht, aus Habsucht, weil er auf den stattlichen Bauernhof
der Witwe spekulierte. Vorsichtshalber hatte jedoch
der verstorbene Vatei des ermordeten Malcharczyk seinem
Testament eine Klausel angehängt, wonach spätestens am
1, Oktober 1908 der Sohn die elterliche Besitzung übernehmen
sollte, falls bis dahin seine Mutter verstorben war.
Da nun Frau Malcharczyk schon im Jahre 1904 verstarb,
hatte seit dieser Zeit der ermordete Malcharczyk die Anwartschaft
auf das elterliche Gut. Der junge Bauernsohn
war deshalb bald eine begehrte Partie und nach Ableistung
seiner Militärdienstzeit hatte sich auch die Braut gefunden,
mit der er am 1. Oktober 1908 sein Besitztum antreten
wollte. Darüber grämte sich sein Stiefvater fast zu Tode.
Er hatte seinerzeit mit nur ganz geringen Mitteln in die
Wirtschaft hineingeheiratet und suchte nun deren Wert
nach Möglichkeit zu verringern. Es kam hinzu, daß er für
seine Verwandten, seinen Schwager und dessen Enkel,
auch noch allerlei Ausgaben hatte, und so verfiel er auf
den Gedanken, das Gut nach Möglichkeit auszuräubern.
Er verkaufte fast alles, was nicht niet- und nagelfest war
und säete Zwietracht zwischen Malcharczyk und seiner
Braut. Darüber kam es zu Streitigkeiten und sogar zu
einer Schlägerei zwischen Malcharczyk und seinem Stiefvater
. Der Stiefvater zeigte hierauf den Stiefsohn wegen
Mißhandlung bei Gericht an, worauf Malcharczyk dem
Vater erklärte, er werde sich dafür schon rächen. Malcharczyk
soll nämlich von einem widernatürlichen Sittlichkeitsverbrechen
seines Stiefvaters gewußt haben. Am Tage des


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