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Kurze Notizen.
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ordnete nun an der gleichen Stelle weitere Ausgrabungen
an und tatsächlich fand man wieder einen Meter tiefer
noch einen zweiten Sack, dessen Inhalt ein noch weit
grauenhafterer war und der gleichzeitig zur Uberführung
der Täter diente; denn hier fand sich, neben einem Kopfkissen
, den Kleidungsstücken, dem Portemonnaie und dem
Hut des ei mordeten Malcharczyk, auch dessen über und
über mit Blut bedeckter Kopf, sowie die beiden Beine. Es
konnte noch festgestellt werden, daß Malcharczyk offenbar
mit einem Beil zunächst niedergeschlagen und dann seine
Leiche zerschnitten und ins Wasser geworfen worden war.
Nachden: sie blutleer geworden war, hatte man sie in die
Säcke verpackt und vergraben. Während die Gerichtskommission
noch an der Fundstelle ihre Aufnahmen machte,
kam der mitangeklagte Schwager des Haupttäters Przybilla,
der Bauerngutsbesitzer Joseph Nowak und dessen beide
Enkel im Wagen vorüber. Sie stutzten, als sie die vielen
Leute an der Fundstelle bemerkten und suchten dann zu
flüchten, wurden jedoch sofort festgenommen und ebenso
wie der inzwischen verhaftete Przybilla, wie dessen Sohn
August in das Gerichtsgefängnis zu Ratibor überführt, aus
dem sie dann der Verhandlung unter scharfer Bedeckung
vorgeführt wurden. Die Anklage führte aus, daß
der Mord in der Stube de& Ludwig Przybilla verübt und
daß hier auch die Zerteilung der Leiche vorgenommen
worden sei. Unter den vielen vorgeladenen Zeugen interessierte
vor allem die unglückliche Braut des Ermordeten,
durch deren Angaben die Untersuchung in Gang kam.
Insgesamt betrug die Zahl der vorgeladenen Zeugen 93;
ferner waren 8 Sachverständige vorgeladen, darunter der
bekannte Berliner Gerichtschemiker Dr. Jeserich. Als Verteidiger
der Angeklagten fungierten fünf Rechtsanwälte.
Die Angeklagten ihrerseits leugneten bei ihrer Vernehmung
jede Schuld; auf Grund der umfangreichen Beweisaufnahme
gelangte das Gericht jedoch zur Verurteilung der Schuldigen
: es verurteilte den 52 jährigen Häusler Ludwig
Przybilla und seinen 23 Jahre alten Sohn, den Schlosser
August Przybilla, wegen Ermordung des Stiefsohnes des
ersteren, des Besitzers Nikodem Malcharczyk, zum Tode
und den 73 jährigen Auszügler Joseph Nowak, den
Schwager Ludwig Przybilla's, wegen Anstiftung zu zehn
Jahren Zuchthaus. Die Enkel Nowak's, Albert und Franz
Byaldega, die der Beihilfe angeklagt waren, wurden freigesprochen
.
b) Bestrafte Frivolität. Der liberalen „Augsb.
Abendztg." wird aus Florenz, 21. Nov., berichtet: „Ein
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