Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
37. Jahrgang.1910
Seite: 175
(PDF, 209 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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Kurze Notizen

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niereu und dann auf einen Tisch zu werfen hat; aus den
so entstandenen Figuren liest sie die Zukunft. — Nun!
nicht eine von alP diesen „Seherinnen" hat die furchtbare
Wasserkatastrophe vorausgesehen, welche Ende Januar
Paris selbst betroffen hat! Dagegen widersprechen sich
die Aussagen inbetreff eines künftigen Krieges, wie auch
sonst, so oft, daß ich darauf verzichte, hier den Lesern eine
Blumenlese daraus zu geben. Nach den Gestirnstellungen
plus der Einwirkung der Kometen steht für 1910 und
1911 eine schwere Epidemie in sicherer Aussicht und zwar
soll eine noch nicht dagewesene Krankheit mit Lähmungserscheinungen
und eine bösartige Ausschlagskrankheit
(Pocker ?) in Sicht sein. Qui vivra, verra! A. Z.

f) Ein Geisterspuk vor Gericht. Gläubige
Beelen wohnen iu Mecklenburg. Das geht aus einer kuriosen
Gerichtsverhandlung hervor, in welcher der Herrnburger
Geisterspuk mit dem „hüpfenden Bett" zur Sprache kam.
Der Prozeß fand vor dem Schöffengericht in Sehöaberg in
Mecklenburg statt. Die Anklage richtete sich gegen die
Eigentümerin des merkwürdigen Bettes, die Bahnarbeiterfrau
Oldenburg aus Herrnburg, die von der Großherzoglichen
Landvogtei in Schönberg wegen groben Unfuges mit
einem Strafmandat in Höhe von 10 Mark bedacht worden
war, gegen das sie gerichtliche Entscheidung beantragt
hatte. Der grobe Unfug war darin erblickt worden, daß
Frau Oldenburg das Gerücht verbreitet hatte, in ihrer
"Wohnung spuke es. Die Folge davon war, daß sich vor
ihrem Mause täglich Hunderte von Neugierigen ansammelten
, die sich von dem Spuk überzeugen wollten.
Die Angeklagte gab zu ihrer ßechtfertigung an, daß seit
Gründonnerstag vorigen Jahres in ihrer Wohnung Dinge
passiert seien, die sie sich nicht habe erklären können. Sobald
sie am Abend zu Bett gegangen sei, habe es unter
dem Bett gekratzt und stundenlang geklopft, auch sei die
Bettdecke, obwohl sich die Frau ganz ruhig darunter verhalten
, in die Höhe gegangen und habe eine hüpfende Bewegung
angenommen. Diese geheimnisvollen Erscheinungen
hätten sich auch in Gegenwart hinzugezogener Zeugen allabendlich
wiederholt und erst, als sie auf Anraten eines
Nachbarn zur Bannung der bösen Geister Kreuzdorntee
getrunken habe, wäre der Spuk verschwunden. Die geladenen
Zeugen bekundeten unter ihrem Eide, daß sie alle
Einzelheiten, die ihnen die Frau von dem Spuk erzählt
habe, durch eigenen Augenschein bestätigt gefunden hätten.
Hierauf beantragte der Amtsanwalt selbst die Freisprechimg
, da die Angeklagte anscheinend überzeugt gewesen sei,


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