Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
38. Jahrgang.1911
Seite: 43
(PDF, 210 MB)
Bibliographische Information
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Peter: Schallende Tritte an der Grenze einer andern Welt. 43

(1806—07) und Spukerseheinungen in der Villa von
Oberstenfeld (1825—26). Wir nähern uns damit der Neu-
zeit und die Berichte über derartige Phänomene mehren
sich so, daß, wie Dale Owen bemerkt, der Kaum fehlt, sie
wiederzugeben Nachstehende Erzählung ist von ihm gewählt
, weil völlig bewiesen ist, daß die Phänomene wirklich
stattfanden und menschliche Tätigkeit ausgeschlossen erscheint
. Der Fall ist schon deshalb bemerkenswert, weil
er die Ursache zu einem Prozeß war, den der Besitzer des
Spukhauses führte.

Ein gewisser Kapitän Molesworth hatte das fragliche
Haus — in Trinity, zwei Meilen von Edinburg gelegen
— von einem Mr. Webster im Mai 1835 gemietet.
Nachdem er zwei Monate in dem Hause gewohnt hatte,
fing er an, sich über gewisse unerklärliche Geräusche zu
beklagen, welche, wie er sich einbildete, sein Vermieter
Webster, der nebenan wohnte, verursachte. Der andere aber
erwiderte natürlich, daß es doch nicht wahrscheinlich sei,
daß er den Buf seines Hauses selbst schädige. Der Lärm
setzte sich Tag und Nacht fort; manchmal war das Geräusch
wie von unsichtbaren Füßen; dann kamen Klopftöne
, Kratzen und Scharren, zuerst auf einer Seite, dann
auf der anderen. Gelegentlich schien der unsichtbare Täter
in besonderer Art und Weise zu klopfen iftid gab auf jede
Frage, die mit Zahlen beantwortet werden konnte, Antwort
tz. B. „wie viele Personen sind in dem Zimmer?44). Öfters
waren die Schläge so kräftig, daß die Wände sichtbar erschüttert
wurden. Betten wurden aufgehoben, wie wenn
Personen unter denselben wären. Doch so viel man auch
suchte, nichts konnte gefunden werden. Kapitän M. ver-
anlaßte, daß man die Dielen - in den Zimmern hob, in
welchen der Lärm am lautesten war, und sogar die Wand,
welche seine Wohnung von der Webster's trennte, wurde
durchbrochen; aber alles ohne den geringsten Erfolg. Gerichtsleute
, Beamte und Offiziere des in der Nähe liegenden
Regiments, welche mit dem Kapitän befreundet waren,
kamen ihm zu Hilfe, in der Hoffnung, den Plagegeist zu
entdecken und zu verjagen: alles vergebens. Da sie vermuteten
, daß jemand den Lärm außerhalb des Hauses verursache
, bildeten sie einen Kordon um dasselbe; allein umsonst
, das Rätsel blieb ungelöst.

Mr. Webster verklagte nun den Kapitän auf Schadenersatz
wegen des Hebens der Bretter, der Durchbohrung
der Wände und Schießens in die Vertäfelung, auch wegen
des Verrufes, in welchen Molesworth das Haus gebracht
habe, so daß ein weiteres Vermieten nicht mehr möglich


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