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Freudenberg: Seelenkultus der Hellenen. 121
vor den Dahingeschiedenen die hergebrachten Ehren, aber
nicht mehr aus dem eigennützigen Motive, dadurch zu verhindern
, daß die Seelen der Verstorbenen Larven würden,
welche, ungetröstet, von rachsüchtigen Gedanken erfüllt
wären. Jetzt handelte es sich nur mehr um einen Akt,
den Neigung und Zärtlichkeit eingab, da man des Glaubens
lebte, daß die Hingeschiedenen für die erwiesenen Ehren
empfänglich seien. Nach der Annahme der Griechen in
der hellenistischen sowohl als auch der römischen Zeit erhob
sich die menschliche Seele nach dem leiblichen Tode zu
den himmlischen Sphären empor und ward göttlicher Macht
teilhaftig.
Kann es uns daher Wunder nehmen, daß von jener
Zeit an die Griechen ganz besonders die vergöttlichten
Seelen von denjenigen Personen, welche auf Erden eine
hervorragende Rolle gespielt hatten, ehrten und verehrten?
Und in nichts anderem bestand der Heroenkultus. Zunächst
legte man den Titel „Heros" Kriegshelden bei: Ajax, Odysseus,
Hektor; alsdann Städtegründern, Königen, ausgezeichneten
Bürgern, die durch Talente oder Tugenden hervorragten:
Plato, Sophokles, Epikur, Demosthenes, Aratus, Hippokrates
und Pompejus.
Gegen das Ende des Heidentums zu war dieser sog.
niedere Kultus sehr bedeutend geworden. Das Volk fühlte
sich von seinen offiziellen Gottheiten zu entfernt. Es zog
es vor, an der Schwelle seines Grabes den oder jenen
Lokalheros zu ehren in Form eines familiären und intimen
Kultus. Da, wo ein solcher nicht eine Grabstätte hatte,
mußten sich Städte oder Sanktuarien bisweilen mit einer
Reliquie begnügen, einem Schulterknochen von Pelops,
einer Zehe von Pyrrhus oder einer Sandale von Helena.
Das Christentum konnte nicht anders sich Eingang verschaffen
, als daß es mit diesen Anschauungen und Gepflogenheiten
paktierte.
Kurze Notizen.
a) Freiherr v. Erhardt, der Märtyrer seiner
spiritistisch en Uberzeugung, freigesprochen.
Nach einer ausführlicheren Mitteilung der „Tägl. Rundschau"
vom 18. XI. v. J. kam der in früheren Jahrgängen der
„Psych. Stud." eingehend erörterte Rechtsstreit des mutigen
Kämpfers für Recht, Ehre und Wahrheit vor der dritten
Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts nun endlich
zu einer für den Angeklagten günstigen Entscheidung.
Der einer alten mecklenburgischen Adelsfamilie entstammende
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