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122 Pspeh. Studien. XXXVIII. Jahrg. 2. Heft. (Februar 1911.)
Freiherr hatte bekanntlich die Kriege von 1866 und 1870/71
mitgemacht und 1881 in Düsseldorf als Rittmeister seinen
Abschied genommen, wo sein Haus ein beliebter Sammelpunkt
der Düsseldorfer Gesellschaft, vor allem der dortigen
Malerwelt, war. Durch „S6ancen* des Gymnasiallehrers
Dr. Wolter angeregt, beschäftigte sich v. E. hauptsächlich
mit dem damals im Mittelpunkt des Interesses von Künstlern
und Schriftstellern stehenden Spiritismus und gründete
1895 die dortige „Psychologische Gesellschaft44 zum Studium
der unbekannten geistigen Phänomene, speziell der spiritistischen
Erscheinungen. Um sich vor Täuschungen zu
bewahren, wurde jeder Teilnehmer an den Sitzungen, zu
welchen nur Offiziere und Beamte beigezogen wurden,
durch Ehrenwort verpflichtet, nicht absichtlich zu betrügen.
Alles verlief zur allgemeinen Zufriedenheit, bis der damalige
Referendar Hanns Heinz Ewers (später Kabarettist und
feuilletonistischer Schriftsteller) in jugendlichem Übermut
verschiedene Täuschungen versuchte, weshalb er zum Austritt
aus der Gesellschaft veranlaßt und wegen Ehrenwortbruchs
bei seinen Vorgesetzten angezeigt wurde. Ewers forderte
nun den Freiherrn, sowie den 2. Vorsitzenden der Gesellschaft
, Premierleutnant a, D. v. Kamptz zum Duell,
welche Forderung von beiden abgelehnt wurde, weil der
Forderer sein Ehrenwort nicht gehalten habe. Allein die
Anzeige beim Ehrenrat des Düsseldorfer Landwehroffizierkorps
wurde mit der Entscheidung beantwortet, daß Ewers
trotzdem satisfaktionsfähig sei, und als die beiden Geforderten
auf ihrem Standpunkt beharrten, wurden sie ehrengerichtlich
verurteilt: v. Kamptz erhielt den schlichten Abschied, dem
Freiherrn wurde der Offizierstitel mit dem Recht Uniform
zu tragen abgesprochen, jedoch das Eiserne Kreuz in Gnaden
belassen, v. E. verzichtete auf letztere Vergünstigung in
einer Eingabe an den Kaiser mit Berufung darauf, daß er
zu Unrecht und gegen besseres Wissen verurteilt worden
sei; ein Immediatgesuch um Wiederaufnahme des ehrengerichtlichen
Verfahrens blieb jedoch erfolglos. Jetzt beschuldigte
v. Erhardt in den Düsseldorfer Zeitungen den
Ehrenrat, daß derselbe die Wahrheit nicht habe erkennen
wollen, worauf er von der dortigen Strafkammer zu 500 M.
Geldstrafe, sowie wegen Herausforderung des Kommandeurs
Oberstleutnant a. D. Gescher und des Generalmajors
v. d. Horst zu 5 Monaten Festung verurteilt wurde. Mit
Herrn v. Erhardt wurden zugleich die Herren Premierleutnant
a. D. Rhein, Bildhauer Heck er, sowie mehrere
dortige Redakteure wegen Beamtenbeleidigung teils zu
Geldstrafen, teils zu Gefängnis verurteilt. Im Jahre 1897
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