Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
38. Jahrgang.1911
Seite: 235
(PDF, 210 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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Kaindl: Die physiologischen Grenzen der Gesichtshalluzination. 235

Blickes und von dem Ergebnis der Augenkonvergenz erfahr!,
dabei fast keine Beeinträchtigung und er kann seine Augen
nach Belieben horizontal auf- oder abwärts in jeder gewünschten
Richtung wenden, und dabei doch seinen Sinn
für binokulare Körperbaftigkeit und für Entfernung fast
ungeschmälert behalten, wenn sich seiner Beobachtung
sichtbare Phänomene darbieten.

Es gibt übrigens noch einen dritten Versuch, den man
bei der Unterscheidung zwischen Halluzination und wirklicher
Wahrnehmung als ein Hilfsmittel in Anwendung
bringen kann und der in einem bloßen Offnen und Schließen
der Augen besteht, wobei man, falls es sich um eine Halluzination
handelt, voraussetzen darf, dass sie nach Schließung
der Augen noch fortdauert, welche Annahme durch zahlreiche
Berichte zur Tatsache erhoben wird. Es erregt unser
Befremden in Parish's „Halluzinationen und Illusionen" vom
Autor die Ansicht vertreten zu finden, dass das Verschwinden
einer Halluzination beim Schließen der Augen als die Folge
der Erwartung und der langen Assoziation (Verbindung)
zwischen jenem Akte und dem Verschwinden von gewöhnlichen
Bildern zu betrachten sei.

Hierbei darf man nicht außer acht lassen, daß die Verbindung
zwischen der$ Augenschließen und dem Verschwinden
der Wahrnehmungen von äußeren Objekten augenscheinlich
nicht bloß (oder vielleicht überhaupt nicht) in einer geistigen
Assoziation besteht, sondern in einer notwendigen Verkettung
von Ursache und Wirkung. Die Wahrnehmungen äußerer
Gegenstände verschwinden beim Schließen der Augen, weil
<He letzteren vom Lichte abgeschlossen werden, und nicht
deshalb, weil zwischen dem Bewußtsein des Schließens und
dem Verschwinden des Wahrgenommenen eine notwendige
Verbindung („ Assoziation") besteht. Wir haben z. B. keinen
Grund anzunehmen, daß zwischen den motorischen Gehirnzellen
, von welchen der Beiz zum Schließen der Augen
ausgeht, und gewissen andern Zellen, von denen sich wohl
voraussetzen ließe, daß sie eine hemmende Wirkung auf
die sensorischen Sehzellen, welche in die Wahrnehmung
äußerer Objekte und der supponierten Halluzination verwickelt
sind, ausüben, spezielle Nervenverbindungen bestehen.
Da wir uns nicht vorzustellen vermögen, daß für eine solche
Verbindung eine Notwendigkeit oder ein Bedürfnis je bestanden
haben könnte, so läßt sich auch nicht annehmen,
daß sie dabei jemals beteiligt gewesen wäre, so daß man
eine korrespondierende Nerven-Assoziation zwischen dem
Augenschließen und dem Verschwinden der Gesichtswahr-
nehmung nicht gelten lassen kann.

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