Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
38. Jahrgang.1911
Seite: 318
(PDF, 210 MB)
Bibliographische Information
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318 Psychische Studien. XXXVIII. Jahrg. S.Heft. (Mai 1911.)

d) Ein seltsamer Traum. „Eine romantische
Erbsehaftsgeschichte beschäftigte am Dienstag das Grazer
Landesgericht als Berufungssenat. Am 10. Juni v. J. starb
in der Grazer Villenkolonie der Private Karl Zisser, der
allgemein als vermögend galt. Trotzdem fand sich in seinem
Nachlaß außer einigen Juwelen keinerlei Bargeld. Insbesondere
vermißte man ein Sparkassabuch, auf einen Betrag
von etwa 11000 Kronen lautend. Alle Nachforschungen
nach dem Sparkassabuch blieben vergeblich. Zufällig
hörte nun die Händlersgattin Johanna Birchbauer von dem
Verschwinden des Sparkassabuches. Eines Tages erzählte
Frau Birchbauer, es habe ihr geträumt, daß sie sich im
Zimmer Zisser's befunden habe. Es war ihr, ah habe sie
in dem Zimmer nach dem Sparkassabuch gesucht und hierbei
eine Mauer erbrochen, wo sie, in einer Nische verwahrt,
das abgängige Sparkassabuch gefunden habe. Von dem
Traum erfuhren auch die Erben Zisser^s, welche Frau Birchbauer
zu sich berufen ließen und sie nach dem Traum
fragten. Frau Birchbauer bezeichnete auch tatsächlich die
Stelle, an der sie im Traum das Sparkassabuch gefunden
habe. Zur größten Verwunderung der Erben wurde, als an
der bezeichneten Stelle das Mauerwerk ausgebrochen wurde,
tatsächlich das Sparkassabuch} lautend auf einen Betrag
von 11637 Kronen, gefunden. Da die Erben Zisser's der
Frau Birchbauer den von ihr angesprochenen Finderlohn
verweigerten, trat diese den Klageweg an. In erster Instanz
wurde die Klägerin jedoch abgewiesen, mit der Motivierung
, daß daß Sparkassabuch in der Wohnung des
Eigentümers gefunden wurde und daher die Ausbezahlung
eines Finderlohnes nicht begründet erscheine. Der Vorsitzende
der ersten Verhandlung legte den Erben nahe,
Frau Birchbauer einen kleinen Betrag auszufolgen. Da
dies jedoch nicht geschah, berief Frau Birchbauer gegen
das Urteil der ersten Instanz, und bei der Appell Verhandlung
wurden die Erben zur Zahlung von 20 Kronen an
Frau Birchbauer unter dem Titel „ Arbeitsleistung* verurteilt
.* — Der freundliche Einsender obiger Notiz, Herr
Robert Sigerus in Hermannstadt (Ungarn), Verfasser
eines soeben erschienenen trefflichen Buchs über „Die Telepathie
*, auf das wir an anderer Stelle zurückkommen,
schreibt uns dazu: „Beiliegenden Ausschnitt aus dem
„Siebenbürgisch- Deutschen Tageblatt* vom 10. März er.,
betreffend einen mutmaßlichen Fall von räumlichem
Hellsehen (Fernsehen), der sich in Graz zugetragen hat,
bin ich so frei, der Beurteilung der Leser der „Psych.
Studien* zu unterbreiten. Abgesehen von der Erklärung,.


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