Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
38. Jahrgang.1911
Seite: 378
(PDF, 210 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1911/0382
378 Psychische Studien. XXXVIII. Jahrg. 6. Heft (Juni 1911.)

ihm und erzählte, ihr Bruder sei ihr wieder erschienen und
habe ihr gesagt, sie werde das Testament in einem alten
Rock in einer genau bezeichneten Tasche finden. Die Frau
erinnerte sich, daß sie diesen Rock einem Bruder schenken
wollte, der ihn jedoch mit den Worten: „Wenn ich von
meinem Bruder nichts Besseres erhalten kann, so brauche
ich auch diesen alten Fetzen nicht!" zurückwies, worauf
Fanika den Rock mit den übrigen Sachen auf dem Dachboden
des Hauses in einem Schreine aufbewahrte.

Man ging suchen und fand richtig genau an der
bezeichneten Stelle Alexanders Testament, unterschrieben
von ihm und zwei Zeugen, die indessen seither auch schon
mit Tod abgegangen sind. In dem Testament hinterließ
der Verstorbene sein Gesammtvermögen seiner Schwester
Fanika, außer zwei Legaten, von denen er eins der Pfarrkirche
in Samobor und das andere für seinen Grabstein
bestimmte. Die Echtheit aller drei Unterschriften wurde
amtlich konstatiert, das Gericht stellte die weitere Verlassenschaftsabhandlung
ein und ordnete ein neuerliches
Verfahren an. — Und da soll man noch nicht an Geister
glauben! Wenn's doch nur recht viele solche „gute Geister"
geben möchte, die uns sagen würden, wo wir Schütze beheben
können, wie gern würden wir mit ihnen verkehren! Ewig schade
ist es, daß mir so selten ein einzelner Fall vorkommt."

Soweit der Bericht. Trotz der ironischen Bemerkungen,
mit welchen die Erzählung schließt, ist dieser Fall für uns
von besonderem Interesse und zwar deshalb, weil er sich durch
die gerade jetzt so modernen Redewendungen [sie! Red.] wie:
Telepathie, Gedankenübertragung, ähnlich der drahtlosen
Telegraphie usw. nicht erklären läßt. Wir haben es hier
vielmehr, die Richtigkeit der ganzen Erzählung vorausgesetzt
, mit einer bewußten Willenskundgebung einer verstorbenen
Persönlichkeit zu tun, welche wohl als gültiger
Beweis für die spiritistische Hypothese angesehen werden
kann. Uber die Bedingungen, unter welchen solche Manifestationen
eintreten, können wir derzeit nur Vermutungen
aufstellen; jedenfalls dürfte außer dem dringenden und
konsequent von seken der Schwester gehegten Wunsche,
über den Verbleib des Testamentes etwas zu erfahren, noch
deren unbewußte mediale Veranlagung, sowie der zur fixen
Idee [„Monoideismus"] gewordene Wille des Verstorbenen,
diesen Wunsch zu erfüllen, für das Zustandekommen dieser
Manifestation maßgebend gewesen sein und aus dem Umstände
, daß obige Faktoren wohl nur in ganz vereinzelten
Fällen zusammentreffen, erklärt sich das seltene Vorkommen
derartiger Ereignisse.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1911/0382