Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
38. Jahrgang.1911
Seite: 407
(PDF, 210 MB)
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Hübbe-Schleiden: Swedenborg^ Seherschaft. 407

Dieser Erfolg wird nicht von Swedenborg
bestritten. Er war also entweder hellsehend oder er hat
mit dem verstorbenen de Marteville verkehrt. Ob
nun das eine oder das andere der Fall war, hing allein von
der bewußten Willensrichtung Swedenborg's
ab. Beides hätte er tun können. Er selbst aber hat gesagt
und wiederholt bestätigt, daß er seine Kenntnis des
Fundortes von der Quittung des de Marteville nicht
durch Hellsehen gefunden habe, sondern, daß sie nur von
dem Verstorbenen selbst herrühre. War nun Swedenborg
ein aufrichtiger, wahrheitsliebender Mensch, so ist
an dieser seiner Aussage garnicht zu zweifeln. Es ist überdies
kein Grund zu finden, weshalb er hier eine
unrichtige Angabe gemacht haben sollte. Denn für
Zweifler war der eine Fall genau so wunderbar und schwer
glaubwürdig wie der andere.

Es ist auch nicht zu zweifeln an der Urteilsfähigkeit
von Swedenborg zur Unterscheidung
dieser beiden Möglichkeiten in der Art, wie die gewünschte
Aufklärung erhalten werden konnte. Mag man Swedenborg
noch so gehässig als „ WahnsinnigenÄ ablehnen,
immerhin muß seine wissenschaftliche Ausbildung und langjährige
Betätigung ihn befähigt haben, selbst zu unterscheiden
, ob sein „ Wahnsinn Ä im gegebenen Falle ein
„Hellsehen" war oder ein „Geistersehen*.

Ein Irrtum ist es auch, daß Kiesewetter („Geschichte
des Okkultismus", S. 291 ff.) meint, man dürfe nur
Hellsehen und nicht die Mitwirkung des betreffenden
Verstorbenen annehmen, falls ein Lebender ein Interesse
am Erfolge der Betätigung des Sehers habe. An der von
ihm als maßgebend angeführten Stelle („Sphinx44 1887, IV,
S. 29) ist der positive Sinn nur, daß das Interesse des
Verstorbeneri am Erfolge solchen Schauens dafür
spricht, daß er dabei mitwirkte. Im Fall de Marteville
aber wird deswegen eben die Mitwirkung des Verstorbenen
wahrscheinlich, weil er selbst ein Interesse daran
haben konnte, daß die Quittung aufgefunden wurde.

Übrigens ist logisch gar kein Grund vorhanden zu
der Annahme, daß die Auffindung von de Marteville's
Quittung weniger für den verkehr mit dem Verstorbenen
selber zeuge als die Inhalts - Angabe des Briefes
vom Prinz von Preußen an die Königin Louise
Ulrike.

Ebenso wie Swedenborg wahrscheinlich auch die
Quittung hätte hellsehend suchen können, ebenso
gut hätte er den Brief-Inhalt in dem Gedächtnisse der


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