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Kaitull: Gespenstergeschichte aus der französischen Revolution. 329
fremden Willens in die organische Sphäre und einer daselbst
Unheil stiftenden Wirksamkeit scheinen auch jene
Phänomene zu sprechen, die von altersher unter dem
Kamen „böser Blick" bekannt sind. —
Eben erwähnte Voraussetzungen, deren Tatsächlichkeit
erst durch das Experiment erwiesen werden muß, vorläufig
zugegeben, hätte man die Eeihe von Erscheinungen nebst
den zunächst daraus resultierenden Handlungen, wie sie in
vorliegender Spukgeschichte berichtet werden, als die mit
Hilfe von okkulten, in Ekstase freigewordenen Kräften erfolgte
Eealisierung einer Suggestion zu betrachten, die mit
psychometrischen Eindrücken von dem empfänglicheren der
beiden Offiziere im passiven Zustand des Halbschlafes aus
jenen Räumen empfangen wurde, wohin sie infolge der
letzten, sich mit diesem Besitze abquälenden Gedanken des
Sterbenden, welche dessen freiwerdende Nervenkraft in jene
Richtung lenkten, mit dieser übertragen worden war.
Daß eine Übertragung von Gedanken wellen auf Objekte
und eine Rückwirkung derselben auf das Bewußtsein
möglich ist, dafür scheint eine Erscheinung zu sprechen,
die sicherlich jeder schon an sich selbst erfahren haben
wird und die darin besteht, daß ein Gedanke, der in einer
bestimmten Umgebung von uns gefaßt wurde und der,
während wir uns aus ihr entfernten, uns entschlüpfte,
häufig wiederzukehren pflegt, wenn wir uns in die vorige
Situation zurückbegeben. Insoweit sich diese Erscheinung
nicht schon aus den gewöhnlichen Reproduktionsgesetzen
erklärt, dürfte sie auf die Einwirkung von Gedanken-
strahlen zurückzuführen sein, die, als der Gedanke zuerst
auftauchte, vom Bewußtsein ausgehend auf die Objekte der
nächsten Umgebung trafen und von ihnen aufgenommen
wurden, um sodann, auf dasselbe zurückwirkend, den Gedanken
wieder zu erwecken.
Die psychometrische Hypothese schließt übrigens die
Geisterhypothese nicht vollkommen aus, ja steht möglicherweise
mit ihr sogar in enger Beziehung, da die vom Subjekt
empfangenen psychometrischen Eindrücke, welche es
befähigen, Aufschlüsse über verstorbene Personen zu erteilen
, nicht nur aus von ihnen einst odisierten Gegenständen
, sondern vermöge eines hierdurch hergestellten
Rapports aus der Odquelle selbst stammen können.
meines Erachtens darin ebenso wenig Beweiskraft, als in der Negation
der Wirkungskraft des Hypnotiseurs auf Grund der Beobachtung
, daß sich sein Erfolg von dem Glauben seiner Subjekte an
seine Macht in einem gewissen Grade abhängte zeigt. K.
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