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672 Psych. Studien. XXXIX. Jahrg. 11. Heft. (November 1912.)
Glaubens. Die selbstsüchtige Nutzanwendung dieser Erkenntnis
äußert sieh in der Vertretung der Tatsachenphilosophie
zum Schaden des Allgemeinwohls, wogegen die
Vertretung der Wortphilosophie die Gesetze der Natur im
Glauben für das Allgemeinwohl lehrt. Wer sich mit seinem
Willen in gesetzwidrigen Bahnen bewegt, kann sich immer
nur durch eine falsche Philosophie vor der gesetzlichen
Strafe schützen. Auf diese Weise hat es die führende
Intelligenz in Wissenschaft und Religion fertig gebracht,
eine Anzahl materialistischer Tatsachendogmen der gemeingefährlichsten
Art in das religiöse Empfinden einzuschmuggeln
und aus Mangel an Intelligenz bei der breiten Masse des
Volkes durch blinden Glauben als zu Wahrheit und Recht
bestehend sanktioniert zu erhalten. Man versteht es bis
heute, einen religiös höher überzeugten dem blinden Glauben
gesetzwidriger philosophischer Verhetzung unerkannt zu
opfern, da die Gesetze der Natur des lebenspendenden und
lebennehmenden Denkprozesses, durch den Glauben „Gott*
genannt, bis jetzt noch ein Geheimnis für wenige ist, die
es mißbrauchen, da es für das Allgemeinwohl noch nicht
offenbar gemacht werden konnte.
Wer die Tatsachenphilosophie dem Volke gegenüber
vertritt, zeigt damit sein unreines Gewissen; er bemäntelt seine
gesetzwidrigen Worte durch die von ihm verzapfte Philosophie
um sich vor des Gesetzes Kraft zu schützen, erkennend,
daß es ihm gelingen muß, im Glauben Sanktion zu erhalten,
die das Gesetz für ihn allein entwerten kann. Durch das
philosophische Bekenntnis im Sinne der einen oder anderen
Philosophie äußert sich der Charakter in dem Bestreben,
das Gesetz für sich gelten zu lassen oder ausschalten zu
wollen. Jedes Wort unwahrer, philosophischer Willensbetätigung
verletzt das Gesetz, es verschleiert die Wahrheit und
erzeugt ungerechte, dem Gesetz zuwiderlaufende Gedankenenergien
, die zu gleichen Taten- und Wertverschiebungen
führen.
Die in der wissenschaftlichen Literatur aufgestellten
materialistischen Tatsachendogmen über Nerven-, Lebensoder
Erwerbskraftverluste sind weiter nichts als überlieferte
Wahrheitb - Verschleierungen und Verleumdungs - Dogmen.
Werden diese von einem ihrer Vertreter durchs Wort in
Nutzanwendung gesetzt, so wird damit eine dem Grad der
Ehr Verletzung entsprechende amtliche Rechtsbeugung geübt,
die der Glaube der niederen Intelligenz im Wahne der
Lüge als Wahrheit sanktioniert. In der Verwechslung des
Gottesbegriffes durch eine gesetzwidrige Philosophie liegt
die ganze Kraft der Rechtsbeugung, die „hohe Intelligenz*
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