Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
41. Jahrgang.1914
Seite: 72
(PDF, 179 MB)
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72 Psychische Studien. XLI. Jahrgang. 2. Heft. (Februar 1914.)

man doch nach wohl allgemeiner Anschauung die Ursache
der Seelenkrankheiten findet, noch Wahnsinnszustände des
Geistes überhaupt möglich sind, wäre doch erst zu beweisen
. Es hat nur zu stark den Anschein, daß jener Begriff
aufgestellt wurde, um einem unangenehmen Zugeständnis
zu entgehen, dem nämlich, daß die katholische
Lehre vom Purgatorium und die Wirksamkeit des Gebets
und des hl. Meßopfers auch für die Verstorbenen durch
Stimmen aus dem Jenseits bestätigt wird. Da solche Bestätigungen
nicht etwa nur, wie du Prel meint, von Katholiken
, sondern auch von protestantischen Verstorbenen ausgehen
, wie eine Menge glaubwürdiger Spukvorgänge und
namentlich die Seherin von Prevorst und die Erfahrungen
des Pfarrers Blumhardt bestätigen,*) so müßte man annehmen,
daß solche protestantische Verstorbene erst im Jenseits
dem Wahn verfallen, zu glauben, es gäbe einen Reinigungsort
und die Gebete der Hinterbliebenen seien ihnen
Trost und Hilfe. Das aber erscheint mir absurd. Noch
mehr freilich die Meinung du PrePs, daß der jenseitige
Strafzustand nur die Folge einer Autosuggestion sei. Er
sagt :**) „Der sterbende Verbrecher, der sein Gewissen beschwert
fühlt, vielleicht sogar vor ewiger Höllenstrafe
zittert, wird in so hohem Grade monoideisiert sein, daß
er seine Gedankenrichtung in den neuen Zustand hinübernimmt
, auf das Phantom vererbt. Er kann also allerdings
an den Ort seiner Tat gebannt sein, aber nicht durch die
jenseitige Polizeiverordnung, sondern durch den psychologischen
Zwang seiner Autosuggestion." Danach würde
dann ein Verbrecher, der ohne jeden religiösen Glauben
lebte und ohne jeden Gewissensskrupel seine Schandtaten
vollführte und ohne Reue starb, im Jenseits viel besser
daran sein, als ein büßender Verbrecher, der töricht genug
war, die Autosuggestion eines Fegfeuers oder einer Hölle
mit ins Jenseits hinüberzunehmen, und nun tatsächlich
subjektiv den seiner fixen Idee entsprechenden traurigen
Zustand fühlt. Damit, mit der Leugnung einer objektiven
Giltigkeit eines göttlichen Sittengesetzes und der Verantwortung
darüber wird der stärkste .Halt der Moral
untergraben und, während du Prel frivol über die „jenseitige
Polizeiverordnung" spottet, hält neuestens der große
Denker von Jena, Rudolf Eucken,***) den vielen Schwätzern
von autonomer Moral die Wahrheit vTor: „Die Verneinung

*) „Der 8ieg von Möttlingen," Leipzig, O. Mutze.
**) A. a O. H. 64.

***) „Zur Sammlung der Geister", 1913.


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