Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
42. Jahrgang.1915
Seite: 196
(PDF, 159 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1915/0200
196 Psychische Studien. XLII. Jahrgang. 5. Heft. (Mai 1915)

und Mammon. Willkür, willkürlicher Erwerb und Besitz widerstreitet
also der Moral. Alle die, welche behaupten, der Mensch
habe freie Willkür, d. h. er könne küren, wie er wolle, sind die
ärgsten Feinde des moralischen Fortschrittes. Es ist daher auch in
dieser Hinsicht eine straffe Ordnung zu schaffen. Ein Beispiel
solcher Ordnung haben wir bereits in unserm Staatseigentum, wobei
es niemand einfällt, zu behaupten, daß den betreffenden Staatsbeamten
die persönliche Freiheit übermäßig beschnitten würde.
Zum Bösen hat man keine Freiheit notwendig! Es ist auffallend,
daß man so gern in Staatsdienste tritt; das hat doch wohl seinen
Grund eben darin, daß man vom einzelnen Individuum unabhängig
wird und der Brotsorgen ledig ist. Es wird keiner behaupten
wollen, daß im Staatsdienste die geistigen Kräfte verkümmern; im
Gegenteil, wenn der Einfluß des Geldes ausgeschaltet ist, so treten
die natürlichen Fähigkeiten erst recht in Wettbewerb. Es braucht
ia nicht alles Staatseigentum zu werden, sondern es kann auch Gemeinde
- oder Berufsgenossenschaftseigentum eingeführt werden.
Dem Wettbewerbe bleibt dann noch immer Raum genug, der unter
den Staaten zudem noch besteht. Selbstverständlich gibt es, wie
bei den heutigen Staatsbeamten, Rangunterschiede, die allein schon
durch die verschiedene Begabung bedingt sind. Erst in einem sol-
chen Zustande wird jeder die für ihn passende Aufgabe bekommen,
von Individuen unabhängig sein und sich den notwendigen Unter-
halt verdienen. Erst dann werden auch Tugend und Geistesgaben
im Werte steigen. Willkürlicher und rücksichtsloser Erwerb ist
selbst den Nationen unter einander nicht gestattet. Jede Nation
soll nicht nur das eigene Wohl im Auge haben, sondern auch das
anderer Nationen berücksichtigen. Geschieht das nicht, so ist Krieg
häufig die Folge. —

Im Anschlüsse hieran möchte ich noch einiges über den Krieg
bemerken. Die Tötung eines Menschen ist nur in der Notwehr ge-
stattet, und zwar in drei Fällen: erstens, um sich gegen weitere
Verbrechen eines Mörders zu schützen, ist die Gesellschaft berechtigt
, diesem das Leben zu nehmen; zweitens bei der Abwehr
eines verbrecherischen Angriffs auf das eigene Leben; und drittens,
wenn eine Nation, die sich dem Urteile des Sittengesetzes nicht
unterwerfen will, wider alles Recht eine andere angreift. Mord,
Angriff und Krieg, wo das Urteil und die Gültigkeit des Sittenge-
setzes beiseite gesetzt wird, ist daher unter allen Umständen in sich
böse. Denn wenn man nur in einem einzigen Falle bei der Entscheidung
über Recht oder Unrecht, über Gut und Böse die Gültigkeit
des Sittengesetzes ableugnet, so ist man berechtigt, es jedesmal
zu tun, und das Ende aller Moral wäre da. Kommen Streitfälle
zwischen Kulturstaaten vor, so sind sie nach den Gesetzen der
Moral, d. h. durch Schiedsgerichte, und nicht mit Gewalt zu lösen.
Alles, was zum Streite unter den Nationen führen kann, muß be-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1915/0200