Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
43. Jahrgang.1916
Seite: 239
(PDF, 148 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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Kurze Notizen.

289

Ich empfehle diese höchst erfreulichen literarischen Erscheinungen
, die um so auffallender sind, als die Lyrik allgemein
des Weibes schwächste Seite ist, der geneigten Beachtung des
Leserkreises.

Die Bemerkung ist dabei überflüssig, daß die Lyrik als Kunst
nicht zu dem durch den Krieg verbannten Luxus gehört, wohl
aber wäre es nötig, davon zu sprechen, wie überhaupt Lyrik gelesen
und genossen werden soll, damit ihre Gnaden die Seelen
überkommen und erfüllen können.

Während die ungebildete Menschheit wenigstens weiß, wie
sie in die Kirche zu treten hat, wenn sie auch nicht darnach
handelt, weiß die gebildete nicht, wie sie zur Kunst zu gehen hat,
und darin liegt vielleicht ihre schärfste Kritik über sich selbst,
schärfer als alle ihre politischen Anklagen zusammen genommen.
Möge ein gütiges Schicksal das neue Kapitel von der zarten Kunst
der Vogt-Vilseck nicht zu einer neuen Seite des schon reichlich
bemessenen und immer noch wachsenden Schuldbuches der
Menschheit machen! —

Kurze Notizen.

a) Über gerichtlich bezeugte geheimnisvolle
Spukvorgänge in Oels, einer kleinen Stadt
in der Umgegend von Breslau, berichtet ausführlich der „Breslauer
Generalanzeiger" vom 9. April d. J. folgendes: Im Hause des
Ziegelei Verwalters, jetzigen Sergeanten Fenske, Kaiserstraße 1 b,
begann es seit dem 20. Januar d. J. mit den bekannten mysteriösen
Erscheinungen zu „spuken", so daß Herr Fenske aus dem Miets-
^erhältnis vorzeitig auszuscheiden erklärte. Da die Vermieterinnen
hierauf nicht eingehen wollten, klagte er. Weil nun in dem noch
schwebenden Prozeß fünf Zeugen, darunter zwei Beamte, ein
Oberjäger und ein Unteroffizier, unter ihrem Eid bekundeten, selbst
tatsächlich vor ihnen völlig unerklärlichen Vorgängen gestanden
zu haben, scheint das Gericht bei der ersten Verhandlung die Tatsache
als erwiesen angesehen, namentlich das Vorhandensein unerklärlicher
Geräusche als festgestellt erachtet, hierauf aber die
weitere Verhandlung vertagt zu haben, um Gutachten von Sachverständigen
einzuholen. Zu einer psychologischen Wertung der
Zeugenaussagen waren die Richter selbstredend nicht befähigt
und jeder Unbefangene muß daher die Möglichkeit zugeben, daß
fünf unbescholtene und ehrenwerte Männer, die unter ihrem Eid
bezeugten, jene sonderbaren Geräusche gehört und sich vergeblich
um eine sog. natürliche Erklärung bemüht zu haben, wenn sie auch
nach bestem Wissen und aus vollster Überzeugung heraus die
Wahrheit zu beschwören glaubten, sich doch schließlich in diesem
oder jenem Punkt getäuscht haben bzw. einer Fremdsuggestion


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