Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
43. Jahrgang.1916
Seite: 257
(PDF, 148 MB)
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Ludwig: Origenes und die Präexistenz

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sei die göttliche Liebe in ihnen erkaltet und sie darum Seelen genannt
und zur Strafe in Körper niedergeschickt worden, der sei
Anathema."*2) Patriarch Mennas beeilte sich im Januar 543
durch eine sogen, övvodoq Irö^jfjiovaa die origenistischen Irrtümer
verurteilen zu lassen, ein Urteil, dem auch die übrigen
orientalischen Patriarchen und Papst Vigilius beitraten, so daß
also der Gesamtepiskopat der Kirche die bezeichneten Sätze anathematisierte
. Es geschah dies durch Präzisierung der origenistischen
Lehren in 15 Sätze, von denen der erste, zweite und vierte
die Präexistenz der menschlichen Seele Christi noch ausdrücklich
verwirft. Die Streitfrage, ob wirklich auch das fünfte ökumenische
Konzil sich mit der Verurteilung des Origenismus befaßte, ist
durch die Untersuchungen Diekamps33) in befriedigender Weise
geklärt und damit gelöst worden. Da nämlich in Palästina unter
den origenistisch gesinnten und antiorigenistischen Mönchen trotz
der Synodalentscheidung der Streit fortdauerte, so ward die Aufmerksamkeit
des Kaisers von neuem auf die Sache gelenkt und er
richtete nun an die bereits in Konstantinopel zur Feier des 5. ökumenischen
Konzils versammelten Bischöfe zu Anfang des Jahres
553 die Aufforderung, ein Urteil über die origenistischen Streitigkeiten
zu fällen und den fünfzehn Anathematismen zuzustimmen.

Die Verhandlungen darüber fanden aber vor den feierlichen
Konzilssitzungen (die den Dreikapitelstreit betrafen) statt und
zwar, wie wir aus dem Bericht des Kirchenhistorikers Evagrios
wissen, waren besonders die Präexistenz und die Apokatastasis
Gegenstand der Erörterungen. Diese Verhandlungen wurden von
Kundigen mit Recht nicht zum ökumenischen Konzil gerechnet,
weil sie vor der ersten feierlichen Sitzung am 5. Mai 553 stattgefunden
hatten. Andere Schriftsteller aber, die den Ereignissen
ferner standen, waren der Meinung, es seien diese origenistischen
Wirren Beratungsgegenstand des Konzils selbst gewesen, und
glaubten sich um so mehr zu dieser Annahme berechtigt, weil der
11. Canon des Konzils in der Tat eine allgemein gehaltene Verurteilung
des Origenes und seiner Schriften enthält.--

Man kann diese persönliche Verurteilung eines Mannes wie
Origenes bedauern in der Erwägung, daß derselbe zum Besten von
Christentum und Kirche versucht hatte, den Glaubensinhait zu
einem wissenschaftlichen, konsequenten System auszugestalten,
daß es menschlich unmöglich war, daß eine solche Riesenaufgabe
auf den ersten Wurf hin gelingen konnte, und daß dem Verfasser
der ersten Dogmatik ein freier Spielraum schon dadurch geboten
war, daß noch kein einziges großes allgemeines Konzil Glaubens-

{i) Die Formulierung dieses Satzes zeigt sofort, wie genau

Justinian das Werk jTBqI aQX&v studiert hatte.

„Die origenistischen Streitigkeiten im 6. Jahrhunderte Münster
1899. S. 129 ff.


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