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358 Psychische Studien. XLIII. Jahrg. 8. Heft. (August 1916)
6. Juni beweisen kann, in welchem ich anfragte, was an der Behauptung
eines Herrn sei, dem gesagt worden sein soll, es seien
schon vor 2 Jahren Spukerscheinungen in dem betreffenden Hause
vorgekommen. Die Antwort, die mir damals erteilt wurde, lautete,
der Herr habe nach der Ursache der Risse gefragt, worauf man ihm
geantwortet habe, das komme von dem Erdbeben vor 2 Jahren
her, diese Antwort müsse der betreffende Herr falsch verstanden
haben. Das ist es, was ich in Großerlach angefragt habe, und das
verdreht Herr Hitzler flugs in die unwahre Behauptung, ich forsche
„gegenwärtig nach dem Wesen des bösen Risses'*, von dem er mir
unterstellt, daß ich ihn für spukhaft halte, während er den Beweis
des Gegenteils zu erbringen in der Lage sei. Wenn man andern
Ungenauigkeiten zum Vorwurf machen will, dann darf man nicht
mit solchen Verdrehungen der Wahrheit arbeiten, wie Sie in diesem
Fall, Herr Hitzler!
Soviel zur Zurückweisung der rein negativen Art der Hitzler-
schen „Beweisführung". Ich muß nun aber auch noch einige
positive Gesichtspunkte hervorheben, obschon ich weiß, daß ich
damit eine Wirkung erzielen werde, als würde ich mit einem
Blinden über die Farbe reden. Herr Hitzler glaubt nämlich einen
Hauptschlag damit führen zu können, daß Frau Kleinknecht bei
allen Vorgängen zugegen gewesen sei und zwar in der Richtung,
aus der die Geschosse kamen und daß „kein Zeuge den Beginn,
sondern nur den Ausgang des einzelnen Geschehnisses gesehen
habe". Die Richtigkeit dieser beiden Behauptungen muß ich nach
meinen eigenen Feststellungen bestreiten, und die Hitzlersche Verdrehung
des Falles vom „bösen Riß in der Wand" gibt mir auch
noch subjektiv eine gewisse Berechtigung dazu. Aber gesetzt den
Fall, es wäre so, wie Herr Hitzler behauptet, was wäre damit für
den Sachverständigen, der solche Fälle schon eingehend studiert
hat, bewiesen? Gar nichts gegen, sondern nur alles für die Echtheit
des Phänomens. Ich will nur einen einzigen Sachverständigen
von detf vielen anführen, die ich über diese Seite der Sache
zitieren könnte. Der Staatsanwalt Dr. J. Maxwell am höchsten
französischen Gerichthof, der zu seinem juristischen Beruf noch
viele Jahre Medizin studiert hat, erwähnt in seinem sehr feinen
und vorsichtigen Buch „Neuland der Seele" J[Verlag von Julius
Hoffmann, Stuttgart) einen Fall, von dem er auf Seite 252 sagt:
„Es erfolgt ein kurzer Schlag, wie wenn ein elektrischer
Funke sich entlädt, und dies war das Zeichen, daß alles schon
vorbei sei.
„Ich hatte bemerkt, daß die Gegenwart der Frau V . . . .
und besonders des Mädchens diese Erscheinungen sehr begünstigte
, und daß sie schon eintraten, wenn eine der beiden
sich auf der Schwelle des Zimmers zeigte."
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