Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
43. Jahrgang.1916
Seite: 359
(PDF, 148 MB)
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Iiiig: Der Spuk in Großerlach.

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Wenn Herr Hitzler also sagt, er habe eine ähnliche Beobachtung
in Großerlach festgestellt, so liefert er damit keinen
Beweis gegen, sondern nur einen solchen für die Echtheit eines
okkulten Vorgangs. Ich selbst habe das in bezug auf den ersten
Punkt als hervorstechendes Moment bestätigt gefunden — aber
nicht immer. Der Ortsvorsteher erklärte mir vielmehr in bezug
auf den Mostkrug, „daß er ihn fliegen sah", während er in bezug
auf die Milchhäfen mit Maxwell übereinstimmte: „ein Schlag wie
die Entladung eines elektrischen Funkens, und alles war vorbei".
Bezüglich der Frau habe ich nicht feststellen können, daß sie bei
allen Vorgängen zugegen war, obwohl sie als Hauseigentümerin
naturgemäß stets in der Nähe des Hauses sein mußte. Wenn aber
festgestellt werden könnte, daß ihre Anwesenheit die Vorgänge
tatsächlich begünstigte, so würde das wieder einzig nur für ihre
Mediumität, also für die Echtheit eines okkulten Vorgangs sprechen,
solange kein Zeuge für den Schnürwerksbetrieb beigebracht werden
kann, den man ihr andichtet.

Herr Hitzler erklärt sich bereit zu einer gerichtlichen Beweis-
erhebung. Ich bin in der Lage, ihm den raschesten Weg dahin zu
weisen. Wenn Frau Kleinknecht tatsächlich den Spektakel veranstaltet
hat in der Absicht, sich dadurch einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, so hat sie sich nicht bloß eines
groben Unfugs, sondern auch des Betrugsversuchs schuldig gemacht
, und ich empfehle Herrn Hitzler, die Einleitung eines Strafverfahrens
bei der Staatsanwaltschaft zu veranlassen, indem er
dieser sein Beweismaterial unterbreitet.

Ich komme zum Schluß. Herr Hitzler behauptet, ich sei
nach Großerlach gegangen, „um meinen Hunger nach Übernatürlichem
zu befriedigen", während er „nicht mit bestimmten, vorgefaßten
Absichten, sondern mit dem guten Willen, die Wahrheit
zu erforschen", nach Großerlach gekommen sei. Dem möchte ich
entgegenhalten, daß Herr Hitzler nach meiner Erinnerung in seinem
„Neckar-Echo" schon vor meiner Darstellung den Fall ins Lächerliche
zog und darauf hinwies, daß er schon einmal einen Spuk
entlarvt habe. Ich darf also mit Fug und Recht annehmen, daß
er nicht als vorurteilsloser Forscher, sondern als Entlarver, der nach
seiner eigenen Angabe einen „Zweck" verfolgte, nach Großerlach
ging in der bestimmten Absicht, zu einem „Schuldig" zu gelangen
wie ein Staatsanwalt. Er findet sich bei Verfolgung dieser Absicht
in der Gesellschaft von Blättern, die ihre wahren Herzenswünsche
weniger verbergen wie er. So sagt das „Haller Tagblatt" zu der
zustimmenden Erklärung des Pfarrers Stüber in Großerlach, nachdem
es den Großerlacher Fall eine „Schmach des 20. Jahrhunderts
" genannt hat, keck heraus:

„Im Interesse der Großerlacher alten Weiber, männlichen
und weiblichen Geschlechts, wäre es dringend zu wünschen ge-

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