Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
43. Jahrgang.1916
Seite: 363
(PDF, 148 MB)
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Iiiig: Der Spuk in Großerlach.

3ß3

reuevoll den sogenannten Entlarvungsbericht des Heilbronner
Sozialistenblattes abgedruckt, von dem überhaupt die ganze
württembergische Presse bis hinauf zum „Staatsanzeiger** seit
8 Tagen lebt. Am Dienstag ist sodann dem Tübinger Blatt die
Ehre angetan worden, den „Befund** dreier Fachpsychologen, die
am Samstag und Sonntag in Großerlach waren, zu veröffentlichen.
Dieser fach wissenschaftliche Befund lautet:

„In letzter Zeit sind in einem Teil der Presse Mitteilungen
über ein „Spukhaus** in Großerlach erschienen. Da sich da und
dort die Gemüter beunruhigten, begaben wir uns gemeinsam zu
einer näheren Untersuchung an Ort und Stelle. Am 8. und 9. Juli
haben wir die in Betracht kommenden Gebäude einer bis ins
einzelne gehenden Besichtigung unterzogen. Ferner haben wir
die uns erreichbaren Hauptzeugen über die Vorgänge selbst und
über die etwa an ihrer Veranstaltung beteiligten Personen vernommen
. Endlich haben wir mit der Besitzerin des Spukhauses
eine Reihe von tatbestandsdiagnostischen Assoziationsversuchen
angestellt. Obwohl wir das Vorhandensein abnormer Vorgänge
nicht von vornherein ausschlössen, kamen wir zu der bestimmten
Überzeugung, daß ein Grund für eine solche Annahme hier nicht
vorliegt und daß eine völlige Aufhellung der Angelegenheit nur
noch ein spezielles zeugenpsychologisches und kriminalistisches
Interesse bieten würde; wir brachen deshalb unsere Untersuchung
ab.

Wir haben außerdem den* Eindruck gewonnen, daß die Angelegenheit
erst durch ihre Behandlung in der Öffentlichkeit auch
im Orte selbst eine so ungewöhnliche Beachtung gefunden hat.

Tübingen, den 10. Juli 1916.

Professor Dr. K. Oesterreich.
Dozent Dr. D e u c h 1 e r.
Privatdozent Dr. H a e r i n g. **

Diese Erklärung der drei Hochschullehrer bedeutet natürlich
in den Augen des großen Publikums das „Roma locuta est**, wenngleich
es die Tübinger Herren nicht für nötig gehalten haben, ihre
Erklärung auch näher zu begründen. Sie stellen sich auf den
Standpunkt, daß der Fall nur noch ein kriminalistisches und ein
zeugenpsychologisches Interesse habe. Sie nehmen also an, daß
Betrug und Schwindel vorliege und daß sich die Zeugen allesamt
getäuscht haben. Diesem Standpunkt gegenüber vertrete ich solange
mit aller Entschiedenheit den gegenteiligen Standpunkt, bis
die Vertreter der Betrugshypothese ihre Behauptungen durch
einen schlüssigen Beweis und den Nachweis der Schuldigen geführt
haben werden. Bis jetzt fehlt dieser Nachweis gänzlich,
vielmehr gehen die Ansichten der Gegner weit auseinander, sofern
ein Teil mit aller Bestimmtheit die Frau, der andere den Knaben


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