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864 Psychische Studien. XLIII. Jahrgang. 8. Heft. (August 1916)
schuldig spricht. Ich war gestern und vorgestern selbst wieder an
Ort und Stelle und habe meine früheren Erhebungen nachgeprüft
und neue angestellt. Dabei ist meine frühere Anschauung nicht
bloß nicht wankend geworden, sondern meine Überzeugung hat
sich im Gegenteil noch wesentlich verstärkt und befestigt. Ich
bin zwar nur Laie und nicht Fachpsychologe, aber ich kann für
mich geltend machen, daß auch die Fachwissenschaft schon oft
den gröbsten Irrtümern unterworfen gewesen ist und daß sehr
oft Laien es waren, die neuen Erkenntnissen die Bahn frei machen
mußten unter schärfstem Widerstand der Schulweisheit. Mit der
Hypnose war es ebenso. Ich werde nicht versäumen, in Bälde
ausführlicher auf die Sache zurückzukommen. J."
Der „Hohenstaufen" Nr. 162 vom 14. Juli 1916 fügt dann
noch bei: „Stuttgarter Preßkorrespondenzen, welche die württembergische
Presse mit Nachrichten und „Meinungen" versorgen,
geben heute folgende Neuigkeit in die Welt hinaus, die natürlich
überall gierig abgedruckt wird:
„Zum Großerlacher Spuk wird dem „Staatsanzeiger" geschrieben
, daß die Landjägermannschaft dem Unfug, der am
15. Mai d. J. am gröbsten war, näher getreten ist. Seit sie sich
mit dem „Geist" befaßt, zieht dieser vor, sich ruhig zu verhalten
und verübt keine übernatürlichen Handlungen mehr. Er traut
offenbar den Landjägern nicht recht."
Wenn wir an dieser Notiz des „Staatsanz." etwas zu bedauern
haben, so ist es der Umstand, daß sich das offizielle
Organ der württembergischen Regierung zur Verbreitung derartiger
irreführender Meldungen hergibt. Wir wissen allerdings,
daß gewisse maßgebende Stellen bemüht sind, den Großerlacher
Spuk um jeden Preis aus der Welt zu schaffen. Aber das darf
doch nicht dazu führen, daß zu diesem Zweck im offiziellen
württembergischen Organ sophistisch ausgeklügelte Notizen verbreitet
werden, die im Wortlaut zwar richtig, im Sinn und in der
Wirkung auf den Leser aber falsch sind. Wir haben bereits
wiederholt und ausdrücklich festgestellt, daß der Landjäger den
Spuk gar nicht sah, sondern daß dieser erst am andern Tag kam,
nachdem die auffälligen und von vielen Augenzeugen, auch vom
Ortsvorsteher und Lehrer, aufs beste bezeugten Vorgänge bereits
aufgehört hatten. Der Spuk hat also ganz von selber aufgehört
und nicht aus Respekt vor dem Landjäger.
Wenn der „Staatsanz." die Ansicht verbreitet, daß der Spuk
auf Schwindel beruhe, also zu irgend einem betrügerischen Zweck
veranstaltet worden sei, dann haben die Staatsbehörden die Pflicht,
den Veranstalter ausfindig zu machen und zur Verantwortung zu
ziehen. Sie verhalten sich aber sehr still und die Staatsanwaltschaft
, die doch gewiß immer auf der Höhe ihrer Aufgabe steht
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