Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
43. Jahrgang.1916
Seite: 517
(PDF, 148 MB)
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Iiiig: Lebt die Seele nach dem Tode fort ?

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Nach der Darstellung des Prof. Dr. Schottelius kann also H.
achtfach zusammengefaltete Zettel lesen, die jemand in der zu*
sammengeballten Faust hält. Er sieht dabei gar nicht nach der
Hand hin, sondern nach oben und die Schrift erscheint ihm, wie
er angibt, in einem hellen Kreis. Da Schottelius die Zettel jedesmal
untereinander würfelte, so daß er also selbst nicht wußte,
welchen Zettel er gerade in der Hand hielt, ist also Gedankenübertragung
ausgeschlossen. Und dennoch sieht H. die Schrift
klar vor sich und kann sie lesen. Er sieht sie deutlich ausgebreitet
vor sich, obwohl die Zettel achtfach zusammengeknittert sind.
Das gewöhnliche Auge sieht nur die geschlossene Hand und nach
deren Öffnung den zusammengeknitterten Zettel. Es bleibt also
durchaus an der äußeren Erscheinung haften. Der Hellseherorganismus
des H. dringt tiefer. Er dringt durch die äußere Erscheinung
hindurch auf das Wesen und auf die Wirklichkeit.
Fräulein v. B. erkannte Gestalt, Farbe und Eigenschaften der verborgenen
Dinge! Hier könnte man allenfalls an unsichtbare
Strahlungen als Vermittler denken. Aber wie soll es kommen,
daß H. eine zusammengeknitterte Schrift „in einem hellen Kreis"
sieht wie auf einem ausgebreiteten Blatt Papier? Wohin kommen
wir da mit unseren Vorstellungen vom Räume? Drängt uns ein
solcher Fall nicht mit Notwendigkeit zu der Voraussetzung eines
Wahrnehmungsorgans, das außerhalb der Gesetzmäßigkeit des
Räume» zu erkennen vermag? Wenn ich mich in dieser Abhandlung
nicht kurz fassen müßte, könnte ich noch eine lange
Reihe von Fällen des Hellsehens anführen, namentlich von solchen
Fällen, die ganz unerwartet und wie zufällig eintraten, besonders
in der Form von Träumen während des Schlafes. Allein, um das
zu beweisen, was bewiesen werden soll, genügen vorläufig die angeführten
Schulbeispiele, die sich die Leser nach Belieben aus
den früheren Abhandlungen und vielleicht sogar aus eigener Er-
lahrung ergänzen mögen. In dem Rahmen dieser Abhandlung
soll nur noch die Frage geprüft werden, ob es neben der soeben
erwiesenen, von den Gesetzen des Raumes befreiten Erkenntnis
auch noch eine Erkenntnis gibt, welche von den Fesseln der Zeit
befreit ist. Auch diese Frage muß bejaht werden.

Wenn vorher gesagt worden ist, daß es Fälle von Hellsehen
im Traume gibt, in denen sich die Befreiung der Erkenntnis von
den Gesetzen des Raumes offenbart, so muß in bezug auf die
Befreiung der Erkenntnis von den Gesetzen der Zeit festgestellt
werden, daß diese fast ausschließlich nur im Traum oder in dem
mit dem Traum verwandten Somnambulismus erfolgt. Welche
Bedeutung diesem Umstand zuzumessen ist, wird später noch ge~
sagt werden. Hier soll lediglich die Tatsache festgestellt werden.


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