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166 Psychische Studien. XLIV. Jahrg. 5. Heft. (Mai 1917.)
Ursache der Seuchenverbreitung liegt in den uns größtenteils unbekannten
klimatischen und atmosphärischen Einflüssen auf den
tierischen Körper«; (Sauter 1822). „Die flugartige Ausbreitung wird
einem Miasma, die lokale einem Kontagium zugeschrieben". „Das
Miasma muß den Sündenbock machen für etwas Unbekanntes, für
Ursachen, die man nicht kennt"; (Adam 1869). „Eine gewisse Beschaffenheit
der Atmosphäre scheint auf das Kontagium konservierend
zu wirken und ihm auch vielleicht eine gewisse Flüchtigkeit
zu verleihen"; (Meyer 1870). „In Zeitabschnitten von mehreren
Jahren überzieht die Seuche ganze Ländergebiete und kommt dann
fast gleichzeitig in verschiedenen Gegenden zum Ausbruch, wobei
anfänglich allerdings mehr oder weniger große Distrikte zuweilen
verschont bleiben". „Bei der Maul- und Klauenseuche fehlen bei
vielen ersten Erkrankungen in einer Gegend alle Anhaltspunkte für
den Nachweis stattgehabter Einschleppung. In gewissen Zeiten
sind die Bedingungen zur Entstehung dieser Seuche auch in unseren
Gegenden vorhanden"; (Adam 1871). „Wie gelangen denn das Gift
bzw. die Erreger des Giftes von einem Tier plötzlich in ein
anderes, welches in einem anderen Gehöfte steht, bei denen eine
Verbindung durch Zwischenträger irgendwelcher Art absolut nicht
nachweisbar ist, es sei denn, daß man etwas gewaltsam konstruiert
hat?"; (Schneidemühl 1897). „Zuweilen erfolgt der Ausbruch der
Seuche in einem Rindviehbestand, in welchem die direkte oder indirekte
Berührung mit dem Kontagium auch durch sorgfältigste
Erhebungen nicht zu erweisen ist"; (Dieckerhoff 1903). „Auf wie
verborgenen Wegen sich die Krankheit zuweilen \ erbreitet, dafür
liefert besonders England ein lehrreiches Beispiel. Trotz der isolierten
Lage, des Einfuhrverbotes und genügender Quarantäne für
überseeischen Transport, tritt sie seit 1900 doch in einzelnen
Gegenden auf. Die Einschleppung des Ansteckungsstofres ist nicht
genau aufgeklärt"; (Hutyra 1909). —
Vorstehende wenige Literaturauszüge zeigen einerseits, welche
Ansichten früher hinsichtlich der Ätiologie der Maul- und Klauenseuche
bestanden, andererseits, daß viele Fälle der Einschleppung
und Weiterverbreitung rätselhaft blieben. Letzteres ist ja heute in
demselben Maße noch der Fall.
Hinsichtlich der Anschauung maßgebender amtlicher Kreise
in früherer Zeit sei noch auf die Kgl. Allerhöchste Verordnung,
Maßregeln gegen ansteckende Viehkrankheiten betreffend, vom
15. Juni 1867, hingewiesen, worin es unter II. Besondere Bestimmungen
heißt:
„§ 14. Vorschriften gegen die Maul- und Klauenseuche.
2. Ist die Maul- und Klauenseuche In einem Stalle des Inlandes
durch Ansteckung zum Ausbruche gekommen, so hat die Stallsperre
einzutreten; die Absonderung der kranken von den gesunden
Tieren in dem betreffenden Stalle kann jedoch^unterbleiben.
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