Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
44. Jahrgang.1917
Seite: 348
(PDF, 154 MB)
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4M$ Psychische Studien. XLIV. Jahrg. 8.-9 Heft. (Aug.-Sept. 1917.)

liehkeit also, daß dieses Leben nach einer gewissen Zeit aufhört
. -

Erst Kant hat die Aufgabe von einem ganz anderen Gesichtspunkte
betrachtet. Er sieht von jedem Versuch ab, die Unsterblichkeit
der Seele theoretisch zu beweisen. Statt dessen will er
die Notwendigkeit der Unsterblichkeitslehre als ein praktisches
Postulat aufstellen, d. h. als einen Glaubenssatz, den wir annehmen
müssen, um unsere Pflicht recht zu erkennen und zu erfüllen —
demnaeh nicht als eine beliebige Annahme, sondern als einen Satz
von ebenso großer Wichtigkeit wie die theoretischen Lehrsätze,
obwohl diese Gewissheit von anderer Art ist: nicht ein „Müssen"
des Verstandes, sondern ein unbedingtes „Sollen" der praktischen
Vernunft. Es ist schlechthin unsere Verpflichtung, an die Unsterblichkeit
der Seele zu glauben, wenn dieser Glaube eine Voraussetzung
ist für alle unsere andern Verpflichtungen, für unsere ge-
samte Sittlichkeit. Daß zwischen der Unsterblichkeit und unserm
sittlichen Bewußtsein ein solcher notwendiger Zusammenhang besteht
, sucht Kant durch eine Betrachtung zu erweisen, die in der
Hauptsache auf Folgendes hinauskommt Die Pflicht erfordert
völlige Uebereinstimmung unseres Willens mit dem sittlichen Ideal.
Einen solchen im strengen Sinne des Wortes heiligen Willen kann
aber kein Mensch in dieser Zeitlichkeit erreichen. Dazu gehört
ein unendlicher Fortschritt nach dem Ideale hin, dazu ist aber
wiederum ein unendliches Leben erforderlich. Wäre nun das sitt-
liehe Ideal für uns nicht erreichbar, so würde es auch nicht verpflichten
, denn die Pflicht kann nichts Unmögliches fordern. Ist
aber zur Erreichung des Ideals ein unendliches Leben, daher Unsterblichkeit
der Seele, die Voraussetzung, so muß auch der Glaube
daran ein praktisches Postulat sein. Zweifeln wir an der Unsterblichkeit
der Seele, so können wir nicht folgerecht erkennen, daß
wir Pflichten haben.

Ist nun diese Betrachtung wirklich so bindend, wie es Kant
behauptet? Sie scheint mir doch an einer Lücke im Gedankengang
zu leiden. Das sittliche Ideal, welches hier im Leben für
mich verpflichtend sein soll, muß hier erreichbar sein. Es
kann in diesem Leben nichts von mir gefordert werden, als was
innerhalb desselben möglich ist. Um diese meine gegenwärtigen
Pflichten zu erkennen, ist es mithin gleiehgültignob es nach diesem
Leben ein anderes gibt, wo ich eine höhere Stufe der Vollkommenheit
erreichen kann, als es mir hier möglich ist. Ja in dieser Hinsicht
ist jeder Augenblick meines Lebens für sich selbständig: die
Pflicht, die mir jetzt obliegt, muß auch jetzt erfüllbar sein, wenn
ich sie als verbindlich erkennen soll; sie darf also nicht bis zu
einer Stufe der Vollkommenheit gesteigert werden, die erst in
Zukunft, nach längerer oder kürzerer Zeit, zu erreichen ist. Ich
kann daher recht wohl auch meine gegenwärtigen Pflichten er-


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