Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
45. Jahrgang.1918
Seite: 276
(PDF, 147 MB)
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276 Psychische Studien XLV. Jahrg. 6. Heft. (Juni 1918.)

Dr. Rudolf Steiner entworfene Plan in Mihi eben ein klägliches
Fiasko erlebt hat und dann in Dornach bei Basel
verwirklicht wurde, scheint uns diese wohl von unklaren
Schwärmern ausgehende Gründung mindestens überflüssig zu
sein. Man kann bei der Schuldenlast des Deutschen Reichs
solche Summen wahi haftig praktischer und zu nötigeren
Zwecken verwenden. — In einem Feuilleton der „MUnchen-
Augsb. Ztg.* (Nr. 223 v. 3. Mai er.) von Dr. Philipp Funk
wird mitgeteilt, daß wissenschaftliche „Dilettanten* — dar-
unter ein deutscher Philologe, ein Foiklorkt, ein Dialekt-
forscher, ein Kenner der chinesischen Sprache, ein Indologe,
ein Astronom und ein katholischer Theolog —* sich um den
Gründer des Unternehmens, Hans Ludwig H^li, der
über den „Golem* ein mit Gelehrsamkeit vollgestopftes
Werk geschrieben habe, gruppierten und daß auch die
katholische Kirchenbehörde, sowie die Gesellschaft Jesu
sich d irch Mittelmänner über die Gestaltung dieser „Hochschule
für Religionswissenschaften* auf dem Laufenden
halten. Man darf also auf die Weiterentwicklung dieser
Neugründung auch von okkult ist ischei Seite gespannt sein.

c) Mitteilung der „Ges. f. wiss. Erforsch, „okkulter"
Erscheinungen in Nürnberg/1 Am 25. März d. J. wurde

vom KgL Amtsgericht (ein Jurist als Richter und 2 Schöffen)
ein gewisser C. wegen Betrugs zu einem Monat Gefängnis
verurleilt, da er einer großen Anzahl von Personen durch
Lesen aus den Handlinien vorgekommene Krankheits-, Todesfälle
und sonstige tiefere Erregungen, sowie einige künftige
Vorkommnisse „weisgesagtu hatte. Das Gericht nahm an,
daß es sich I ierbei am gewöhnlichen Schwindel mit der
Absicht, sich einen unerlaubten Gelderwerb zu verschaffen
handele. In der am 7. Mai stattgefundenen Berufungsverhandlung
vor der Strafkammer des KgL Langerichts
Nürnberg (fünf Juristen als ßichter) erfolgte Freisprechung
von der Anklage des Betrugs und lediglich Verurteilung
zu einer Geldstrafe von fünfzig Mark wegen Gaukelei*):
die Verteidigung geschah seitens eines der „Gesellschaft
für wissenschaftliche Erforschung ,okkuller Erscheinungen
in Nürnberg* als Mitglied angehörigen Re'chtsanwalten; als
Sachverständiger war zugezogen der I. Vorsitzende
dieser Gesellschaft, Auf Grund des Sachverständigen Gutachtens
, dem fiir die Beurteilung des Sachverhalte* seitens

*) Artikel 54 des bajer. PolizHstrafgesetzbuches lautet: »Wer gegen
Lohn oder zur Erreichung eines sonstigen VorteUs sich mit angeblichen
Zaubereien oder Geisterbeschwörungen, mit Wahrsagen, Kartensclilagen,
Schatzgraben, Zeichen- und Traumdeuten oder andern dergleichen
Gaukeleien abgibt, wird an Geld bis zu 150 Mark oder mit Haft b(stmit.«


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