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ziemlich schnell." Die Schwester des Nachfolger* sah den Verstorbenen
mehrmals erscheinen und vor einem Wandkästchen dbor-
auf deuten und sagen: „Da, da!** Man suchte darin und fand
nichts. »Nachher erschien der Geist wieder und deutete seitwärts
in das Kästchen mit demselben Zuruf. Da fand man einen verborgenen
Schieber und 1000 Gulden in Gold darin. Der Zeuge,
welchen man beizog beim Untersudben« hat es mir heute erzählt.**
Zu diesem Thema schreibt Stolz im September 1859: „G*
sagte, zu seiner Ze^t habe man in Stuttgart unter höher gebildeten
Personen gerade den für einen zurückgebliebenen bornierten Manschen
angesehen, der nicht an Geistererscheinungen glaubte.**
Dies erinnert mich an die Äußerung du Preis: „Wer heutzutage
e bissl v*s ist, ist Spiritist.**
Im August 1863 macht Stolz eine seltsame Bemerkung^ deren
Inhalt sich mit dem theosophischen Begriff der Akasha - Chronik
berührt; sie lautet: „Wir müssen uns in der übersinnlichen Weit
eine Vorrichtung denken, wodurch jede Willensregung des Menschen
sich für immer Photographie*.** —
In dem „Dürre Kräuter** überschfiebenen und aus der späteren
Lebenszeit stammenden Tagebuch kommen folgende Mitteilungen
über okkulte Phänomene vor.
Unter dem 27. April 1870 schreibt er, daß ihm im Gespräch
mit einer Protestantin ein Einwand gemacht wurde, zu dessen
Widerlegung er eine ganz bestimmte Bibelstelle brauchte. ^Jch
wollte ihr nun «diese Stelle, vorlesen und nahm die Schrift; indem
ich sie aufschlug, war, ohne auch nur ein einziges Blatt umwenden
zu müssen, die von mk gemeinte Stelle vor meinen Augen, so daß
ich sie unverzüglich vorlesen konnte. Ich muß annehmen, daß
derselbe Geist, welcher mir diese zutreffende Bibelstelle als Antwort
in den Sinn geführt hat, nur auch die Hand geführt hat
um beim ersten öffnen des Buches das gewünschte Wort vor mir
zu haben,**
Unter dem 9. Oktober 1871- steht: „Es ist ein auffallend
regelmäßiges Gesetz, daß sichtliche Strafen erfolgen, zumal der
Tod in eigentümlich der Sünde entsprechender Art, wenn der
Mensch gegen etwas Religiöses lästert, oder sich wehrt, oder sich
versündigt In einer Gemeinde Westfalens wurde zum erstenmaf
das 40stündige Gebet eingeführt. Als die Sache verkündigt wurde,
sagte eine weibliche Person: „So lange es gehalten wird, setze ich
keinen Fuß über die Schwelle der Kirche.** Zwei Taps vor Beginn
des Gebetes starb sie, und ihm laiche wurde, wie dort üblich,
am ersten Fastnachtstag in die Kirche getragen.8* Folgen zwei
weitere Belege für das in Rede stellende Gesetz.
Unter dem 24 April 1872: „Vorgestern jährte sich der
Todestag einer barmherzigen Schwester. A* — Sie hatte durch
ihren Dienst und durch meine Besuche in ihrem Lazarett das Ver~
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