Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
45. Jahrgang.1918
Seite: 359
(PDF, 147 MB)
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Ludwig: Lösungsversuch okkult. Probleme durch d. hl Augustin. 359

liehen Weise setzt nun Augustin auseinander, daß es humane
und christliche Pflicht sei, den Toten zu bestatten, dass
aber der Ort ganz gleichgiltig sei. Die Bestattung des
Toten in der Nähe eines Märtyrergrabes habe also nur
indirekt insofern eine gewisse Bedeutung, als die Hinterbliebenen
um so eifriger ihre verstorbenen Angehörigen der
Fürbitte der Märtyrer vor Gottes Thron empfehlen. Aufgabe
der Hinterbliebenen sei vor allem, für ihre verstorbenen
Angehörigen zu beten, wie dies auch'die christliche Kirche
ganz allgemein für alle Verstorbenen tue bei der Feier
des hl. Opfers. Im übrigen aber gelte das Wort Christi:
„Fürchtet nicht die, die den Leib töten, die Seele aber
nicht töten können.* Deshalb hätten die hl. Märtyrer sich
um das Schicksal ihres Körpers keine Gedanken gemacht,
ob er wohl beerdigt werde oder nicht; denn wenn man
im Leben jene nicht zu fürchten braucht, die den Leib
töten können, so sei es absurd, zu meinen, man müsse sie
nach dem Tode fürchten, ob sie nämlich die Bestattung
des Leibes zulassen. Damit scheint nun freilich die Tatbache
im Widerspruch zu stehen, dass nach glaubwürdigen
Aussagen Verstorbene im Traume erschienen und den
Wunsch aussprachen, es möchten ihre unbeerdigt liegenden
Leiber bestattet werden. Allein daraus dürfe man, meint
Augustin, nicht schliessen, dass wirklich die Verstorbenen
selbst sich gezeigt hätten. Würden doch auch Lebende im
Traume gesehen, man höre, wie sie dies und jenes anordnen
, ohne dass diese aber selbst etwas von ihrem Erscheinen
wissen. Wenn also einer mich lebend im Schlafe
sehen und irgend etwas sprechen hören kann, während ich
selbst doch gar nichts davon weiss, so kann man auch
einen Verstorbenen sehen und hören, ohne dass dieser
deswegen darum zu wissen braucht. Solche Gesichte können
reine Täuschungen sein, andere können, wenn die im Traume
gemachten Mitteilungen sich bewahrheiten, durch die Tätigkeit
von Engeln bewirkt werden, sei es zum Trost der
Lebenden, deren verstorbene Angehörige im Schlafe erscheinen
, sei es, dass auf die humane Pflicht, für würdige
Bestattung der Toten zu sorgen, aufmerksam gemacht
werden soll Die Menschen seien immer geneigt, an eine
Geistererscheinung zu glauben, wenn sie im Schlaf einen
Verstorbenen sehen; erblicken sie aber einen Lebenden,
dann nehmen sie 'in, nur das Bild des Betreffenden gesehen
zu haben, ohne zu überlegen, dass es sich ja auch
bei der vermeintlichen Geistererscheinung nur um ein
Traumbild gehandelt haben kann. Dafür zwei merkwürdige
Beispiele: Als er, Augustin, noch in Mailand weilte, ward


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