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Kuizt Notizen
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die Tatsache, daß ein psychisches Agens — wie man es
nennen will, spielt voreist keine Rolle — durch Vermittlung
eines Stoffes als Zwischenträger, jedoch ohne an diesem
nachweisbar oder sonst sinnlich wahrnehmbar zu sein, auf
eine lebende Person wirken kann und daß dieses Agens
auch nach dem Tode seines Erzeugers fortexistiert. Die
Folgen dieser Erkenntnis sind heute noch nicht abzusehen
. Eingehende Berichte werden später erscheinen.
Wenn ich mich hinsichtlich der von mir gemachten Beobachtungen
naturwissenschaftlich ausdrücken soll, so möchte
ich sagen, daß es neben den bekannten physischen auch
noch eine große Zahl unbekannter psychischer potentieller
(z.B. Charakter, Gedächtnis, künstlerische Veranlagung
) und kinetischer (z. B. Liebe, Zorn, Sicherinnern
, Schaffensdrang) Energien gibt, für die ebenfalls
die Gesetze der Absorption und Reflexion am Stoff, die
Umwandlung in andere psychische (psycho-physische) und
physische Energieformen und die Fortpflanzung durch
Leitung im Stoff und Strahlung im Weltäther gelten. Eine
Energie (Kraft) kann man im Gegensatz zur Materie (Stoff)
nicht sehen, nur an ihren Wirkungen läßt sie sich erkennen.
Jede Energie bleibt erhalten, wenn auch in veränderter
Form. Vorstehende Ausführungen könnten die Grundlage
für eine exakte psychologische Wissenschaft
bilden. Dr. J. Böhm.
c) Rambacher's „Experimentatorträge" vor Gericht.
Vor dem Münchener Schöffengericht wurde am 6. Juli er.
die Beleidigungsklage verhandelt, welche Herr Adam
Rambacher, der bekannte „Lourdes-Apostel* , gegen
unsere Mitarbeiterin, Frau Hanna Vogt-Vilseek wegen
ihres bei zwei Vorträgen desselben (am 18. April und acht
Tage darauf) in einem an den Privatkläger geschriebenen
Brief, sowie in ihrem Bericht über diese Vorgänge in den
»Psych. Stud.« (Febr.-Märzheft S. 96 und Juniheft S. 271 ff.)
öffentlich erhobenen Protestes gegen diesen als Schwindel
bezeichneten „groben Unfug* angestrengt hatte. Daß solcher
vorliegt, ergab der von der Beklagten vorgeführte Zeugenapparat
, und auch die uns vorliegenden Berichte der
Münchener Tagespresse, die ihr Erstaunen aussprechen, daß
die Polizei, zumal gegenwärtig, so etwas dulde, stimmen in
diesem Hauptpunkte überein. Der große Sitzungssaal in
der Au war Vor- und Nachmittags mit Neugierigen und
Anhängern beider Parteien überfüllt. Die Beklagte erklärte
zu Beginn der Verhandlung als Vorsitzende der aus
der Gemeinde Rambacher's abgezweigten Vereinigung „Die
Sucher", sie habe, nachdem sie die ihr zugemutete ehren-
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