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894 Fsychiscke Studien. XLV. Jahrg. 8.-9. Heft (Aug.-Sept. 1918).
wörtliche Erklärung, der Hambach ergehen »Vereinigung für
Volksauf klär ung* anzugehören, abgelehnt, bei dem späteren
Vortrag über eine Stunde lang die Experimente durch ihre
Willenskraft verhindert und nachher d«n Eindruck gewonnen
, daß die bei den Versuchen verwendeten Damen
schwindeln. Der Behauptung des Klägers, daß die Beklagte
„somnambule Aerztin* in Gauting sei, trat letztere entschieden
entgegen; wenn sie durch den in ihr liegenden
Heilmagnetismus da und dort Heilungen, «. B. von lange
nicht heilen wollenden Wunden, herbeigeführt habe, so
seien das naturgemäß erklärliche Dinge, die mit Spiritismus
nichts zu tun hätten. Ein Zeuge (Köhler) erklärte, das
Gefährliche an den Produktionen sei gewesen, daß R. in
Trancezustand gefallene Personen ihrem Schicksal überließ
, ohne sich darum zu kümmern, daß solche, wenn sie
nicht in sachkundiger Weise aufgeweckt werden, geistig
und seelisch schweren Schaden leiden können. Der Kläger
erwiderte, in seinen Sitzungen befinden sich stets Personen,
die rechtzeitig eingreifen können; er selbst „nehme die
Medien nicht in Trance14, habe also auch keinen Anlaß,
sie zu wecken. Eine andere Zeugin bekundete, solche
Medien hätten wiederkolt wahnsinnige Zuckungen bekommen
, den Tisch beinahe mit den Fäusten zerschlagen,
und es sei widerlich anzusehen gewesen, wie die Versuchspersonen
in hysterischen Zuckungen lagen; manche Besucher
hätten sich daraus «eine Hetze* gemacht, andere seien
von den Vorgängen „furchtbar benommen* gewesen. Ein
Zeuge wies darauf hin, daß ein anwesender Soldat, der die
Sache als Ulk genommen und fortwährend „gegrinst* habe,
beinahe gelyncht worden sei. Rambacher, dessen überzeugungstreue
Ehrlichkeit und durchaus anständige Gesinnung
uns auch ein unbefangener Mitarbeiter bezeugt, betonte,
eine dem Hofe sehr nahe stehende Persönlichkeit habe sich
in der Ueberzeugung, daß R. das Richtige getroffen habe,
als Mitglied aufnehmen lassen wollen; seine Veranstaltungen
seien „behördlich sanktioniert, polizeilich gestattet und k i r c h-
lich approbiert*, wobei er sich auf ein päpstliches
Schriftstück, das ihm den Dank für sein mannhaftes Eintreten
für Lourdes ausspricht, und ein Schreiben des Münchener
Erzbischofs v. Faulhaber berief. Die Beklagte entgegnete,
Rom habe schon viel sanktioniert, das sie „als sittlicher
Mensch* verwerfen müsse; Inquisition, Religionskriege etc.
Dem Kläger fehle nur das Milieu, das Mittelalter, und er
würde die Scheiterhaufen wieder aufflammen und sie als
vom Teufel besessene Hexe verbrennen lassen. — Der Vorsitzende
, Oberamtsrichter Frank, wies in der Nachmittags-
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