Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
46. Jahrgang.1919
Seite: 141
(PDF, 171 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



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Oerter: Das Geheimnis des Spukhauses in Oeia. 141

seines Buches), daß der Oelser Spuk schon um dessent-
willen verdächtig crsheine, weil er allwöchentlich sozusagen
einen *Programmwechsel* gezeigt und weil keine Bewegung
von Gegenständen stattgefunden habe. Die Behauptung
des Programmwechsels rührt nach Bohn (S. 18 seines
Buches) lediglich von Frau Fenske her. In Wirklichkeit
aber lag, wie alle Zeugen, auch die Eheleute Fenske eingeschlossen
, bestätigen werden, eine völlige Einheitlichkeit
in den Spukvorgängen ohne Programmänderung vor,
da jede Woche dieselben Klopf- und Kratzgeräusche zu
hören waren. Nur die andere/Geräusche traten verschie-
den. d. h. nicht immer alle an ein und demselben Tage auf.
Sämtliche Zeugen, die iu den Tagen des Spukes in der
Fenske'schen f ohnung waren, wenden bestätigen, daß sie
nicht alle Abende .«amtliche in der Klage aufgezählten
Spukvorgänge programmmäßig vernahmen, sondern außer
Klopf- und Kratzlauten das eine Mal noch Geigentöne, das
andere Mal noch Kuckuckrufen, oder beides zugleich und
so fort. Die von der Frau Fenske herausgefragte Behauptung
des Programmwechsels ist also nur im Sinne der hier
wiedergegebenen Erläuterung zu verstehen. Auch irrt sich
Bohn abermals, wenn er die Verdächtigkeit des Spukes
daraus herleiten will, daß sich keine Gegenstände bewegt
hätten. Herr Bohn übersieht, daß das Gegenteil schon
in der Klageschrift behauptet ist, die er selbst auf Blatt
16—18 seines Buches wiedergiebt. Ich habe in dem von
mir aufgenommenen Protokoll deutlich die Behauptung der
Kläger aufgeführt, daß sich auch Gegenstände bewegt
hätten, so z. B. seien ganz von selbst Matratzen in schaukelnde
Bewegungen übergegangen. (Vergl. Klageschrift
auf S. 17 des Bohn'schen Buches unter Buchstaben p.)

Man sieht also auch hier wieder, wie gut es im Leben
ist, wenn man derartige „Aufklärungen" im Lichte der
Kritik sieht.

Weiter sagt Herr Rechtsanwalt Bohn in seinem an
nachweisbaren Irrtümern so reichen Buche auf S, 82, daß
die Geräusche auf ein ganz bestimmtes Zimmer gebunden
ewesen und auch niemals, wie dies bei medialen Geräuschen
er Fall sei, dem Medium gefolgt wären. Auch hier irren
Sie wieder, Herr Rechtsanwalt! Wenn wir Zeugen sämtlich
noch einmal eidlich vor Gericht vernommen würden, so
würden wir übereinstimmend bekunden, daß gerade das
Gegenteil von dem der Fall war, was Sie behaupten. Die
Geräusche waren nicht an ein Zimmer gebannt, sondern
traten in Küche und 2 Zimmern auf und folgten fast
regelmäßig den beiden Kindern von Stube zu Stube, ebenso


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