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142 Psychische Studien. XLVL Jahrg. Heft. (März 1<>19.)
wie ihnen auch der Funke folgte. Als wir den Funken
sahen, hörten wir übrigens keine Geräusche, doch setzten
diese im selben Augenblick, wo er verschwand, schlagartig
ein.
Keine von allen Bohn'sehen Behauptungen ist aber so
irreführend, wie die, welche er auf S. 33 seines Buches aufstellt
. Dort sagt nämlich Bobn, daß im selben Augenblick,
wo der Keller plombiert worden sei, der Spuk auch aufgehört
habe. Aber Herr Rechtsanwalt!! Sie sagen doch
selbst so und so oft, daß Sie und Ihre Helfer die Spukvorgänge
überhaupt nicht wahrgenommen haben! Wenn
Sie also schon beim erstmaligen Betreten des
Kellers keinenSpuk wahrgenommen hatten und
dann auch weiterhin nicht, wie können Sie da
behaupten, daß der Spuk »zu Ende" war, als
Sie den Keller letztmalig betraten und plombierten
??!! Wenn Sie und Ihre Helfer den Spuk
überhaupt nicht wahrgenommen haben, dann
können Sie auch nicht wahrgenommen habeu,
ob er „aufgehört* hat. Es ist also vollständig unrichtig
und irreführend, wenn Rechtsanwalt Bohn sagt, mit
dem Plombieren des Kellers sei der Spuk zu Ende gewesen.
Zu Ende war da nur der vofi Ihnen, Herr Rechtsanwalt,
und Ihren Helfern künstlich inszenierte „Spuk*. Der
echte dagegen, d. h. der, welcher ohne Ihr Dazutun seit
Ende Januar 1916 in die Erscheinung trat, war in Wirklichkeit
damals, als Sie und Ihre Helfer im Keller operierten
, schon längst vorbei. Sollten Jfenske's dennoch, was
ich nicht glaube, noch was gehört haben wollen, so war es
höchstwahrscheinlich die künstliche Fabrikation von Waschküche
und Keller her. Ein sicheres Urteil haben Sie ja
selbst den Leuten, die Sie „kritiklose, unklare Köpfe*
nannten, abgesprochen. Fenske's haben selbst vor dem
Gericht wiederholt erklärt, daß die Spukvorgänge zu der
Zeit, wo der Prozeß alle Gemüter in Aufregung hielt und
die Leute ihr Haus belagerten und massenhaft ihre Wohnung
stürmten, um was zu sehen, schon* langsam zu Ende
gegangen waren, also nicht erst als der Keller plombiert
wurde.
Hält man nun alles das, was Herr Rechtsanwalt Bohn
vorträgt und das, was ich in meinen Gegen ausführ ungen
gesagt habe, prüfend gegeneinander, so wird man unschwer
zu der Überzeugung kommen, daß Herr Rechtsanwalt Bohn
in seinem Buche „Der Spuk in Oels" auch nicht m\i einem
Schimmer von Berechtigung behaupten kann, die „Aufklärung
" wäre diesen Vorgängen auf dem Fuß gefolgt. Des-
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